22-1912.2

Genossenschaften bei der Direktvergabe zukünftig berücksichtigen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.8

Sachverhalt

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.04.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1912 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 20.05.2021 bestätigt.

 

 

Die Baugenossenschaft ist ein Hamburger Erfolgsmodell, welches sich über das letzte Jahrhundert eine feste Größe im Hamburger Wohnungsmarkt erarbeitet hat und sich auch noch heute einer großen Beliebtheit erfreut. Die langen Wartelisten bei vielen Baugenossenschaften zeugen von der Nachfrage und dem Wissen um die Attraktivität der Wohnungsangebote. Die Genossenschaft mit ihrem ruhigen und beständigen Geschäftsmodell bietet ihren Mitgliedern auch in unsicheren Gesundheits- und Wirtschaftszeiten einen verlässlichen Partner. Die Mieten sind durch die auf langfristige Lebenszykluskostenbetrachtung und moderaten Rendite Erwartungen deutlich niedriger als der Hamburger Durchschnitt.

 

Aber nicht nur die Mitglieder der Genossenschaft profitieren durch das solide wirtschaften durch sehr attraktive Nutzungsentgelte und langfristige Sicherheit, sondern auch die Quartiere profitieren von den langfristigen Bestandhaltern die sich um Ihre Nachbarschaften kümmern.  In vielen Beiräten bringen sich die Unternehmen ein und gestalten die Quartiere aktiv mit und übernehmen für Ihre Mitglieder und die Nachbarschaften Verantwortung für das Allgemeinwohl. Dies äußert sich in Hamburg Mitte zum Beispiel durch die Stiftungen der BGFG oder auch der Bergedorf Bille. Auch als Partner in anspruchsvollen Projekten wie das BV Haferblöcken übernehmen die Genossenschaften Verantwortung zum Wohle der Quartiersentwicklung und legen dabei eine langfristige Perspektive für die Quartiers- und Stadtteilentwicklung zu Grunde und tragen so zur Stabilisierung der Nachbarschaften bei.

 

Es ist zu beobachten, dass der Hamburger Wohnungsmarkt internationaler wird. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, spricht es doch auch für die Solidität des Hamburger Marktes. Eine negative Entwicklung dabei ist, dass die Investoren nicht vor Ort sind und die vereinbarten Qualitäten in Gestaltung und Umfeld nicht immer den Erwartungen entsprechen. Zunehmend ist zu beobachten, dass Bauprojekte und Wohnungen ein Handelsgut geworden sind, was grundsätzlich nicht zu Lasten der Quartiere gehen darf. Eine wirksame Stabilisierung könnte das vermehrte Einstreuen von Genossenschaften in den Wohnungsmix bei städtischen Vergaben sein. Gerade in der langfristigen Ansprechbarkeit und Verlässlichkeit liegt in Zeiten des Aufbruchs und des Umbruchs die Stärke von Genossenschaften. An vielen Standorten können ihre Jahrzehnte lange Erfahrung und ihre langfristige Planungsperspektive zur qualitativen und nachbarschaftlichen Entwicklung beitragen. 

 

Aktuell werden im Bezirk Hamburg Mitte die Vergaben für die Quartiere der neuen Wilhelmsburger Mitte vorbereitet. Hier sollen neben den bereits festgelegten Direktvergaben an SAGA, Baugemeinschaften und Fördern und Wohnen neben dem großen Anteil an Konzeptausschreibungen auch vermehrt Genossenschaften zum Zug kommen.

 

Dies vorrausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Direktvergaben öffentlicher Grundstücke in vergleichbaren Umfang von Baugemeinschaften für Baugenossenschaften umgesetzt werden. Dieser Grundsatz soll vorerst nur für die IBA – Projektgebiete in Wilhelmsburg gelten.

 

 

 

Die Finanzbehörde nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 30.06.2021 wie folgt Stellung:

 

Die Vergabe von städtischen Grundstücken erfolgt in der Regel im Rahmen von Konzeptausschreibungen oder Gebotsverfahren. Dem voraus geht eine Abstimmung innerhalb der Dispositionsrunde, an der alle Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), der jeweilige Bezirk und Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft teilnehmen, um die Einzelheiten und Vorgaben in wohnungspolitischer, städtebaulicher und energetischer Hinsicht abzustimmen und festzulegen. In diesem Rahmen werden u.a. die vorgesehenen Belegungen und Bindungen unter Berücksichtigung von Bedarfen bestimmter Trägerinnen und Träger sowie Zielgruppen vereinbart.

Maßgebend in wohnungspolitischer Hinsicht ist bei den Diskussionen das Ziel, Quartiere und Projekte zu schaffen, die Interessen und Bedarfe unterschiedlicher Nutzergruppen berücksichtigen, indem eine gesunde Durchmischung und damit Raum für Wohn-, Arbeits- und Begegnungsstätten geschaffen werden, um so eine individuelle Vielfalt, zu gewährleisten.

Für eine Exklusivvergabe von Grundstücken an Genossenschaften gibt es keine Grundlage. Im Gegenteil, auch Genossenschaften können sich an jeder Ausschreibung beteiligen und Gebote abgeben. Es kommt insofern nicht auf den Bieter, sondern auf die Inhalte und Konzepte an. Die Gebote werden entsprechend der Qualität ihrer Konzepte bepunktet, sodass sich Genossenschaften auch diesen Ausschreibungen stellen können. Die FHH würde die Beteiligung von Genossenschaften sehr befürworten, da die Genossenschaften als verlässlicher und geschätzter Partner im Bündnis für das Wohnen und auf dem Hamburger Wohnungsmarkt agieren.

Eine Vergleichbarkeit mit Baugemeinschaften, die aufgrund ihrer Besonderheiten, z.B.  der personellen Zusammensetzung und der Größe, gerade nicht in der Lage sind, sich an „normalen Konzeptausschreibungen“ zu beteiligen, ist bei Genossenschaften nicht gegeben.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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