Genehmigungsverfahren nach § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, hier: Hamburger Sommerdom 2025
Letzte Beratung: 01.04.2025 Cityausschuss Ö 7.10
Veranstaltung : Hamburger Sommerdom 2025
Veranstalter: Behörde für Wirtschaft und Innovation, D-20459Hamburg
Obige Veranstaltung soll vom25. Julibis24. August 2025stattfinden.
Das konzentrierte Antragsverfahren gem. § 31 SOG ist noch nicht abgeschlossen. Die Erteilung einer Genehmigung ist gegenwärtig zeitlich noch nicht absehbar, Gründe zur Ablehnung sindderzeit nicht erkennbar.
Weitere veranstaltungsspezifische Unterlagen, welche erst veranstaltungsnah erstellt werden können, wurden nachgefordert.
Neben dem im Anhang befindlichem Antrag, hier ergänzende Informationen1
Veranstaltungsbeschreibung (Name, Art, Ort, Zeitraum, Öffnungszeiten) |
Der Hamburger DOM ist ein nach der Hamburgischen Gewerbeordnung festgesetztes Volksfest mit einer langen in Hamburg verankerten Tradition, welche bis ins 11. Jahrhundert zurück reicht. Seit ca. 1894 findet die Veranstaltung auf der Veranstaltungsfläche „Heiligengeistfeld“ im Bezirk Hamburg-Mitte statt. Der Name „Hamburger DOM“ gilt als Sammelbegriff für die dreimal im Jahr stattfindende Veranstaltung. Darunter fallen die saisonal angepassten Veranstaltungen: • Frühlingsmarkt (Frühlingsdom) März und April • Hummelfest (Sommerdom) Juli und August • Dommarkt (Winterdom) November und Dezember Der Hamburger DOM gilt mit seinen jeweils 30 bzw. 31 Veranstaltungstagen (vier Wochen) als das zeitlich längste Volksfest in Deutschland. Zusätzlich zu den Veranstaltungstagen kommen im Regelfall ca. 14 Tage Aufbau- und 14 Tage Abbauzeit hinzu. Um Beginn und Ende der Veranstaltung möglichst störungsarm zu gestalten, ist es den Geschäftstreibenden erlaubt, ihren Verkauf 15 Minuten vor Beginn der offiziellen Spielzeit aufzu-nehmen. Der Betrieb ist mit Ablauf der offiziellen Spielzeit vollständig einzustellen, spätestens jedoch 15 Minuten nach Ende der Spielzeit. In dieser Zeit ist das Abspielen von Musik unter-sagt und die Beleuchtung der Geschäfte ist auf ein notwendigesMindestmaß zu reduzieren. Dies gibt den Schaustellenden die Möglichkeit, die letzten verkauften Fahrchips abzufahren und verhindert auch mögliche Verärgerung bei den Besucherinnen und Besuchern. |
Veranstaltungsprogramm mit angestrebtem Verlauf |
Zu den einzelnen Domveranstaltungen werden jeweils ca. 240 - 260 Geschäfte nach Schaustellerart in elf verschiedenen Branchen zugelassen. Gastronomisches Angebot Bäckerei, Imbissbetrieb, Süßwarengeschäft, Schankbetrieb Fahrgeschäft, Kinderfahrgeschäft, Schau und Belustigungsgeschäft, Spielgeschäft, Schießgeschäft Verkaufsgeschäfte Bauchladen, Verkaufsstand |
erwartete Anzahl von Besucherinnen und Besuchern |
Die Veranstaltungen erreichen nach bisheriger Einschätzung jährlich eine Gesamtbesucherzahl von bis zu sechs Millionen. Die Besucheranzahl beim Hamburger DOM hängt sehr stark vom Wetter und dem Wochentag ab. Montage und Dienstage zählen zu den besucherschwächsten Tagen an denen maximal ca. 10.000 bis 15.000 BesucherInnen über den Tag verteilt den DOM besuchen. Am Mittwoch sind aufgrund derSonderaktionen (vergünstige Preise) zum Familientag bis zu 30.000 BesucherInnen zu erwarten. DieWochenendtage sind die besucherstärksten; hier werden bis zu 50.000 BesucherInnen erwartet. Hoher Besucherandrang ist insbesondere in den Abendstunden zu erwarten. Vor allem Freitag- und Samstagabend ist davon auszugehen, dass sich bis zu 16.000 BesucherInnen* zeitgleich auf der Veranstaltungsfläche aufhalten. |
erwartetes Besucherprofil |
Der Hamburger DOM ist als Fest für die ganze Familie konzipiert und ausgerichtet. Die Zielgruppe sind alle Alters- und Geschlechtsgruppen. Somit nehmen auch junge Personen oder Personen mit körperlichen und / oder geistigen Einschränkungen an der Veranstaltung teil. Eine besondere Schutzbedürftigkeit dieser Personengruppen wird durch den Hamburger DOM jedoch nicht ausgelöst. |
erwartetes Besucherverhalten (Konfliktpotential) |
Der Familiencharakter des Hamburger DOMs und die heterogene Altersstruktur der Besucherinnen und Besucher tragen zu einer entspannten und friedlichen Grundstimmung bei. Das Verhalten ist überwiegend rücksichtsvoll und durch die lange Spielzeit des DOMs sind nicht an allen Tagen hohe Besucheraufkommen zu erwarten. Dies ermöglicht einen entspannten Festverlauf. Es ist mit grundsätzlich zurückhaltenden und verhaltenen Bewegungen auf dem Veranstaltungsgelände zu rechnen. Trotz des überwachten Alkoholausschanks auf dem Veranstaltungsplatz, treten vereinzelt an den Freitag- und Samstagabenden Störungen durch jugendliche Einzelpersonen oder Junggesellenabschiede auf, welche aber erwartungsgemäß keinen Einfluss auf die Veranstaltungssicherheit nehmen. |
1 Die Informationen sind ein direkter Auszug aus dem Sicherheitskonzept der Veranstaltung. Diese Informationen wurden seitens der Verwaltung weder gekürzt, ergänzt oder besonders hervorgehoben. |
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlagen:
Antrag auf Genehmigung
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.