Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Fußgängerbeaufragte(r) - auch ein Modell für Harburg?
Letzte Beratung: 19.05.2021 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 1
Rund ein Drittel aller Wege in der Stadt werden zu Fuß zurückgelegt. In einem übergreifenden Konzept für die Mobilitätswende eines Bezirkes sollten daher nicht nur die öffentlichen Verkehrsmittel und die ein Fahrrad führenden bedacht werden, sondern auch die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß gehenden sollten einbezogen und ihre Belange betrachtet werden. Hier spielt unter anderem die Herstellung einer Flächengerechtigkeit, sowie die Betrachtung von Aspekten wie Aufenthaltsqualität, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit eine Rolle. Um diesen genannten Punkten gerecht zu werden können und die Belange umfassend zu berücksichtigen ist die Stelle für eine Person sinnvoll, die hierbei die Belange der Fahrrad führenden Menschen vertritt. Im Bezirk Hamburg-Mitte gibt es seit Oktober 2020 eine solche Fußgängerbeauftragte, welche vor allem Konzepte für zu Fuß gehende für verschiedene Stadtteile des Bezirks entwickelt und Ansprechpartnerin für Planende, politisch Beteiligte und Mitgliedern der Harburger Bevölkerung ist. Auch die Bezirke Hamburg-Nord und Bergedorf wollen eine solche Stelle einrichten.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Vertreter oder eine Vertreterin des Bezirksamts Mitte in den Ausschuss für Mobilität einzuladen und zu berichten, welche Aufgaben die Fussgängerbeauftragte erfüllt und wie die entsprechende Ausschreibung aussah und welche Kompetenzen erfüllt werden sollten, um perspektivisch auch eine solche Stelle im Bezirk Harburg ausschreiben zu können.
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