22-4120.2

Geländer an der wiederhergestellten Kaimauer am Steendiekkanal

Mitteilung öffentlich

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28.11.2023
Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 22-4119 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 12.10.2023 einstimmig bestätigt.

 

 

Das von Rutschungen und Absackungen betroffene Ufer am westlichen Steendiekkanal wurde repariert, die Kaimauer-Spundwände neu erstellt. Der nun am Ufer verlaufende Weg in Richtung Rüschpark-Fähranleger hat ein neues Geländer erhalten, bei dem die Abstände zwischen den Querstangen recht groß erscheinen. Dadurch besteht nicht nur für Kinder   glicherweise die Gefahr, trotz des Geländers in den Steendiekkanal zu stürzen.

 

Der Regionalausschuss Finkenwerder beschließt daher:

Die für die Sicherheit der Kaianlage zuständige Stelle möge zeitnah prüfen, ob beim Geländer am Westufer des Steendiekkanals die geltenden Bestimmungen bzw. Gesetze trotz des großen Abstandes zwischen den Querstangen eingehalten werden. Wenn nicht, muss zügig nachgebessert werden.

Sollte das Geländer den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, so soll dennoch bei einem Ortstermin geprüft werden, ob es sinnvoll ist, mit weiteren Sicherheitsmaßnahmen die Gefahr eines Absturzes zu verringern. Zusätzlich soll geprüft werden, ob Rettungsmittel am westlichen Ufer des Steediekkanals angebracht werden sollten, um die Sicherheit zu verbessern.

 

 

Die Finanzbehörde nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 15.11.2023 wie folgt Stellung:

 

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat aufgrund ungeklärter Zuständigkeiten kommissarisch die Sanierung der Kaimauer und die Wiederherstellung des Wanderweges durchgeführt. Die Sanierung wurde Ende 2022 abgeschlossen und die Verkehrssicherungspflicht für den Wanderweg dem Bezirksamt Hamburg-Mitte zurück übertragen.

Da sich die Fragen des Regionalausschusses Finkenwerder auf die Ausführung des Geländers, also auf die Planungsgrundlagen der Baumaßnahme beziehen, übernimmt der LIG in Abstimmung mit dem Bezirk die Federführung zur Beantwortung.

Das Geländer ist mit Ober-, Mittel- und Untergurt versehen und entspricht damit dem in Hamburg regelhaft an Straßen außerhalb von Brücken als Absturzsicherung eingesetzten Standard. Weiterhin wurden im Abstand von 28 m Steigeleitern eingebaut. Diese wurden zur Erhöhung der Sicherheit wasserseitig des Geländers angeordnet, damit das Geländer im Leiterbereich nicht - wie sonst üblich - ausgespart bleibt.

Sowohl das Geländer als auch die Steigeleitern sind in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen ausgeführt.

Der LIG steht der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte gerne zur Verfügung, um in einem Ortstermin gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Bezirks die Situation zu erörtern.

 

 

Die Gremienbetreuung gibt folgende Terminvorschläge für einen Ortstermin bekannt.

 

Zeitfenster für einen einstündigen Ortstermin:

 

Donnerstag, 30.11. zwischen 10-13 Uhr

Montag, 04.12. zwischen 10-15 Uhr

Donnerstag, 07.12. zwischen 10-14 Uhr

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.