Gehwegfläche im Öjendorfer Weg, Hausnummer 13 bis 19 instandsetzen
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 nachfolgendem Antrag der CDU, SPD und FDP- Fraktionen einstimmig zugestimmt.
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Die westliche Gehwegfläche im Öjendorfer Weg zwischen den Hausnummern 13 bis 19 ist entgegen der übrigen Flächen asphaltiert und nicht mit Betonsteinplatten versehen. Die Höhenunterschiede im Asphalt sind deutlich über 2,5 cm und machen das Begehen dieser Flächen – insbesondere in den dunklen Jahreszeiten – zu einer wackeligen Angelegenheit.
Petitum/Beschluss:
Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
Das Bezirksamt Hamburg – Mitte teilt hierzu mit:
Die beschriebene westliche Gehwegfläche in Asphaltbauweise ist zwar gegenüber den angrenzenden Flächen an einigen Stellen leicht wellig, stellt jedoch dadurch an sich keine Gefahrenstelle dar. Die vorhandene Oberfläche ist nicht gebrauchsbeeinträchtigt. Daher ist seitens des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes kein Austausch der Oberflächenart notwendig.
Mit dem zur Verfügung stehenden Unterhaltungsbudget werden ausschließlich Gefahrenstellen, die eine Unfallgefahr bedeuten, repariert oder verändert.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Sachverhalt:
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 nachfolgendem Antrag der CDU, SPD und FDP- Fraktionen einstimmig zugestimmt.
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Die westliche Gehwegfläche im Öjendorfer Weg zwischen den Hausnummern 13 bis 19 ist entgegen der übrigen Flächen asphaltiert und nicht mit Betonsteinplatten versehen. Die Höhenunterschiede im Asphalt sind deutlich über 2,5 cm und machen das Begehen dieser Flächen – insbesondere in den dunklen Jahreszeiten – zu einer wackeligen Angelegenheit.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
Das Bezirksamt Hamburg – Mitte teilt hierzu mit:
Die beschriebene westliche Gehwegfläche in Asphaltbauweise ist zwar gegenüber den angrenzenden Flächen an einigen Stellen leicht wellig, stellt jedoch dadurch an sich keine Gefahrenstelle dar. Die vorhandene Oberfläche ist nicht gebrauchsbeeinträchtigt. Daher ist seitens des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes kein Austausch der Oberflächenart notwendig.
Mit dem zur Verfügung stehenden Unterhaltungsbudget werden ausschließlich Gefahrenstellen, die eine Unfallgefahr bedeuten, repariert oder verändert.
Petitum/Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.