23-0495.2

Gehwege und Beleuchtung Rotenhäuser Damm optimieren - Quartiersbeirat für das Gebiet Reiherstiegviertel - Verstetigung- Beiratsempfehlung 03/2025 vom 11.02.2025

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 19.06.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.4

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat der nachfolgend aufgeführten Beiratsempfehlung Drs. Nr. 23-0495 in seiner Sitzung am 18.02.2025 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 24.04.2025 bestätigt.

Beide Bürgersteige des Rotenhäuser Damms im Abschnitt zwischen Fährstraße und Neuhöfer Straße sind voller Gehwegschäden, Stolperfallen und unterschiedlichen Gehwegbelägen. Die Bürgersteige bedürfen einer dringenden, zeitnahen Sanierung. Ähnlich sieht es aber auch in der Fährstraße zwischen Veringstraße und Georg-Wilhelm-Straße aus, ebenso im weiteren Verlauf des Rotenhäuser Damms. Hinzu kommt eine abendlich völlig unzureichende Ausleuchtung der Gehwege durch nur wenige Peitschenmast-Straßenlampen, deren Leuchtkörper in größerer Höhe, inmitten der Baumkronen und mittig der Straße allenfalls stellenweise die Fahrbahn beleuchten. Die Gehwege sind am Abend überwiegend im Dunkeln. Dieses in Kombination bildet eine hohe Stolper- und Sturzgefahr für ältere, evtl. auch geh- oder sehbehinderte Fußngerinnen und Fußnger, und ist damit eine hohe Gesundheitsgefahr, und beinhaltet unkalkulierbare Kostenrisiken für die Allgemeinheit.

Der Quartiersbeirat Reiherstiegviertel empfiehlt dem Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel dringend sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die genannten Gehwegstrecken kurzfristig und umfassend saniert werden und wieder möglichst barriere- und unfallfrei begehbar sind. Des Weiteren empfiehlt der Quartiersbeirat Reiherstiegviertel dem Regionalausschusses Wilhelmsburg/Veddel sich dafür einzusetzen, dass mittelfristig auch für eine ausreichende Ausleuchtung der Gehwege gesorgt wird. Für die Maßnahmen sind entsprechend Haushaltsmittel aus den dafür vorgesehenen Haushaltstiteln bereitzustellen.

Votum gesamt:

23 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

Votum Beirat:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Davon politische Vertreterinnen und

Vertreter

(GRÜNE, LINKE, VOLT)

3 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Votum Gäste:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 06.05.2025 wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat das Freischneiden der Lampen beauftragt. Diese Arbeiten haben bereits begonnen.

Die Gehwege in dem angesprochenen Bereich sind verkehrssicher, weitere Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden in den Arbeitsspeicher r das Bauprogramm Straßen aufgenommen. Die Nebenflächen im Bereich der Hausnummern 37 bis 67 werden in Teilen im Rahmen der Maßnahme „Schließung Rotenhäuser Damm“ angepasst.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 26.05.2025 wie folgt Stellung:

Hier hat offensichtlich eine zeitliche Überschneidung stattgefunden: Die Empfehlung des Quartiersbeirats Reiherstiegviertel rührt vom 11. Februar 2025 her. Einen Tag zuvor erst und möglicherweise noch unbemerkt hatten jedoch im Rahmen des Grundinstandsetzungsprogramm 2025 der öffentlichen Beleuchtung bereits umfassende Modernisierungsarbeiten für den kompletten Rotenhäuser Damm begonnen. Auch als der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel am 18. Februar die Empfehlung unverändert beschloss, liefen die Arbeiten noch und zwar noch bis zum 26. Februar. Das heißt, erst als die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte den Beschluss am 24.04.2025 bestätigte, waren die Arbeiten abgeschlossen.

Masten und Leuchten sind nun ausgetauscht, zusätzliche Lichtmasten hat die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) ergänzt. An anderer Stelle im Rothäuser Damm hat die HHVA den Abstand der Masten verringert, um mit den LED-Leuchten eine gleichmäßige Beleuchtung der Straße zu erreichen.

Die Beleuchtung im Rotenhäuser Damm entspricht jetzt dem Sollzustand. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) geht davon aus, dass damit jetzt die genannten Mängel beseitigt sind. Sollte es weiterhin Grund zur Beanstandung geben, möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte einen Folgebeschluss nach § 27 BezVG fassen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.