21-4917.1

Fußgängerbrücke am Bürgerhaus sanieren

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 12.02.2019 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 4.4

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel hat in seiner Sitzung am 15.01.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4917 einstimmig - bei Enthaltung der CDU-Fraktion - zugestimmt.

 

Die repräsentative Fußgänger-Holzbrücke über den Bürgerhaussee zum Haupteingang des Bürgerhauses wurde Ende Oktober wegen Baufälligkeit gesperrt. Diese Brücke wurde oft und gern genutzt von den Besuchern des Bürgerhauses. Sie steht auf öffentlichem Grund außerhalb des Bürgerhausgeländes. Es ist zu befürchten, dass sich die Sanierung monatelang verzögert, weil noch nicht geklärt ist, ob der Landesbetrieb für Brücken und Gewässer (LSBG), oder das Bezirksamt für den Erhalt und die Sanierung der Brücke zuständig ist.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:

1.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass die Sanierung der Brücke ohne weitere Verzögerung erfolgt.

2.Dem Regionalausschuss ist spätestens in der Märzsitzung 2019 über den aktuellen Stand zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zwischenzeitlich hat ein Gespräch mit allen Beteiligten unter Vorlage von Plänen und Bauträger-Unterlagen stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass die Zuständigkeit für die Brücke beim Bürgerhaus Wilhelmsburg liegt.

Seitens des Bezirksamtes (und des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer) kann nichts veranlasst werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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