Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2022
Letzte Beratung: 24.03.2022 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 4.5
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 08.03.2022 das nachfolgend aufgeführte Schreiben übermittelt:
„Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat der BUKEA mit Schreiben vom 18. Februar 2022 mitgeteilt, dass die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 17.02.2022 der Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses (WRV) einstimmig – bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE – mit folgenden Ergänzungen/Änderungswünschen zugestimmt hat:
Für die Abschnitte
soll die Reinigungsfrequenz jeweils 006+S betragen. Zudem wird darum gebeten, einen der beiden „Big Bellys“ von der Stiftstraße/Rostocker Straße zur Brennerstraße/Stiftstraße zu verlegen.
Grundsätzlich bringt die Fortschreibung des WRV und die entsprechende Anpassung der gebührenrechtlichen Veranlagungen das Risiko von Widersprüchen mit sich. Dies gilt insbesondere für Erhöhungen der Reinigungsfrequenz und Neuaufnahmen, weil diese neben der Erhöhung der Leistungserbringung durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) auch eine Erhöhung der Gebühren zur Folge hat.
Die vorgeschlagenen Anpassungen sind nicht unerheblich. So bedeutet beispielsweise eine Erhöhung der Reinigungsklasse von 003 auf 006+S eine monatliche Mehrbelastung von derzeit 2,66 Euro pro Frontmeter für die Anlieger. Diese Kosten tragen letztlich die Eigentümer bzw. Mieter.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits ein Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren dazu führen kann, dass die Änderung des WRV für die betreffende Straße bzw. den Straßenabschnitt zurückgenommen werden muss. Kann nicht dargelegt werden, dass ein hinreichendes Prognoseverfahren durchgeführt wurde, gilt dies nicht nur für die Wegestrecke an dem Grundstück der widerspruchsführenden Person, sondern auf dem gesamten Straßenabschnitt. Es gilt insofern sicherzustellen, dass ein ordnungsgemäßes Prognoseverfahren durchgeführt wird und die SRH nicht einem Verfahrensrisiko ausgesetzt ist, welches ggf. zur Rechtswidrigkeit von Bescheiden führt.
Nach eingehender betrieblichen Prüfung durch die SRH werden die Änderungsvorschläge in Teilen von ihr nachvollzogen:
Wir bitten um Verständnis, dass die Ergebnisse aus den Prüffällen erst im zum 01.04.2023 im WRV aufgenommen werden können. Die SRH wird den Bezirk im Laufe des Jahres über die Prüfergebnisse im Rahmen des üblichen Abstimmungsverfahrens unterrichten und entsprechende Änderungsvorschläge über die BUKEA mitteilen.
Der eingangs erwähnte BigBelly wurde wunschgemäß verlagert.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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