22-1796.1

Förderung stadtteilkultureller Projekte - vereinfachte Fördervoraussetzungen in Zeiten der Pandemie - NEUFASSUNG (Antrag der CDU-, SPD-, FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 06.04.2021 Hauptausschuss Ö 7.2

Sachverhalt

 

Die Förderung von Stadtteilkulturprojekten ist eine wichtige Aufgabe im Bezirk Hamburg-Mitte. Zuwendungsempfänger sind Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die Stadtteilkulturprojekte möglichst in Kooperation mit lokalen Akteuren durchführen wollen.

In Zeiten der Pandemie und geschlossenen Kultureinrichtungen ist es besonders wichtig den Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang anderer Art zu Kunst und Kultur zu ermöglichen. Ebenso ist die Unterstützung der Kulturschaffenden in den Fokus zu rücken. Da bietet sich besonders der öffentliche Raum an. Deshalb sollen zunächst bis Ende 2021 50% bevorzugt für Projekte im öffentlichen Raum an geeigneten Orten im Bezirk Hamburg-Mitte gefördert werden. Dazu gehören Kunst im öffentlichen Raum, Theater-, Tanz- und Musikveranstaltungen, die im besten Fall den „leeren Raum“ in Pandemiezeiten thematisieren.

Für diese Projekte gilt ein vereinfachtes Fördersystem. Entgegen der bisherigen Praxis im Bezirk Hamburg-Mitte sind für diese zeitlich befristet

- Honorare und Aufwandsentschädigungen regelmäßig förderungsfähig, 

- Eigenmittel durch Spenden oder Eintrittsgelder etc. nicht erforderlich.

Auf diese Weise wird die Teilhabechance der Bürgerinnen und Bürger an gemeinsamen kulturellen und künstlerischen Aktivitäten erweitert, und die finanzielle Unterstützung der Kulturschaffenden wird besonders berücksichtigt.

 

 

Petitum/Beschluss

Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung:

 

1. Im Jahr 2021 gilt für 50% der gesamten Fördermittel in 2021 ein vereinfachtes Fördersystem: Dieses gilt für Projekte im öffentlichen Raum an geeigneten Orten im Bezirk Hamburg-Mitte, wie zum Beispiel Kunst im öffentlichen Raum, Theater-, Tanz- und Musikveranstaltungen, die im besten Fall den „leeren Raum“ in Pandemiezeiten thematisieren:

o Honorare und Aufwandsentschädigungen sollten regelmäßig förderfähig sein.

o Auf den Nachweis von Eigenmitteln des Zuwendungsempfängers sollte regelmäßig verzichtet werden. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, diesen Anliegen der Bezirksversammlung bei der Prüfung und Gewährung von Zuwendungen im genannten Bereich Geltung zu verschaffen, soweit dies im Rahmen des geltenden Haushaltsrechts möglich ist.

 

2. Diese Thematisierung der Projektmittel als „Kultur im öffentlichen Raum“ soll auf der Internetseite des Bezirksamtes durch eine Pressemitteilung besonders bekannt gegeben werden.

 

3. Der Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.03.2021 über die Drucksache 22-1796 ist damit hinfällig.

 

 

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