Finanzierung des Jugendparlament der geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)
Letzte Beratung: 23.01.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 9.6
Die Novellierung des SGB VIII hat die Bedeutung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung gestärkt. Durch § 4a SGB VIII wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, diese Zusammenschlüsse stärker strukturell zu beteiligen.
Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung sollen gem. § 71 SGB VIII als beratende Mitglieder in die Jugendhilfeausschüsse aufgenommen werden. In Hamburg gibt es hierzu auf bezirklicher Ebene bislang keine Vorstöße.
Eine Einbindung in den Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte soll nunmehr erfolgen; ein Platz für ein beratendes Mitglied eines selbstorganisierten Zusammenschlusses zur Selbstvertretung gem. § 4a SGB VIII soll geschaffen werden.
„Sie umfassen Selbstvertretungen sowohl innerhalb von Einrichtungen und Institutionen als auch im Rahmen gesellschaftlichen Engagements zur Wahrnehmung eigener Interessen sowie die verschiedenen Formen der Selbsthilfe“ (https://lxgesetze.de/sgb-viii/4a).
Ein entsprechender Antrag wurde durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen, Drucksache 22-3990.
In der der Sitzung der Bezirksversammlung am 21.11.2024 wurde mit Drucksache 23-0036 das Jugendparlament der geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene als beratende Mitglieder bestätigt.
Damit das Jugendparlament seine Arbeit besser und nachhaltiger durchführen kann, ist es erforderlich, dass dem Jugendparlament eine jährliche finanzielle Zuwendung von 2000,00 während der Legislatur 2024 – 2028 zur freien Verfügung zur Verfügung gestellt wird.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:
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