22-1347

Fahrradwildparken am Fähranleger (Antrag der AfD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 19.10.2020 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 5.1

Sachverhalt

"Vernünftige schließen hier nicht ihre Fahrräder an, den anderen ist es verboten." Nach dieser Devise muss leider oftmals in verschiedenen Situationen vorgegangen werden. Offensichtlich gilt dies auch für den Fähranleger in Finkenwerder. Bei einer wachsenden Zahl von Radfahrern scheinen Einsicht und Vernunft nicht ausreichend ausgeprägt zu sein, so dass sie ihre Fahrräder am Ende der Anlegerbrücke an dem Gitter anschließen, welches verhindern soll andere Unvernünftige, die meinen die Brücke mit dem Fahrrad herunterfahren zu müssen, davor bewahren soll ins Wasser zu stürzen, wie es ja in der Vergangenheit leider bereits geschehen ist.

 

Sollte dieses Fehlverhalten weiter um sich greifen, wird es dazu führen, dass die dort abgestellten Fahrräder den Durchgang in sicherheitsrelevantem Maße verengen. Eine unnötige Behinderung stellen die dort abgestellten Fahrräder bereits jetzt schon dar.

 

Am Anleger Teufelsbrück hatte man es offenbar mit einer vergleichbaren Situation zu tun. Dort hat die HPA ein Hinweisschild mit folgendem Text angebracht. "Fahrräder abstellen verboten. Widerrechtlich abgestellte Fahrräder werden kostenpflichtig entfernt."

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

 

Die Bezirksversammlung/der Hauptausschuss möge beschließen,

 

  1. Die HPA wird aufgefordert ein Hinweisschild am Ende der Finkenwerder Landungsbrücke mit der Aufschrift, "Fahrräder abstellen verboten. Widerrechtlich abgestellte Fahrräder werden kostenpflichtig entfernt." zu befestigen, um zu verhindern, dass dort abgestellte Fahrräder den Zugang zu und von der Fähre behindern.
  2. Die HPA wird aufgefordert nach Anbringung des entsprechenden Hinweises zuständiges Personal entsprechend zu instruieren, die Einhaltung des Verbots regelmäßig zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechend vorzugehen.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.