22-2115.1

Fahrradbügel in den Colonnaden kurzfristig abbauen und versetzen

Mitteilung öffentlich

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03.08.2021
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 dem Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2115 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

 

 

Als Bezirksversammlung Hamburg-Mitte haben wir mit diversen Anträgen bewiesen, dass uns die Anliegen der Gastronomiebetriebe, gerade in diesen schweren Zeiten am Herzen liegen. Wir haben die Sondernutzungsflächen auch in dieser Saison wieder genehmigt und die Sondernutzungsgebühren entfallen auch in diesem Jahr weiterhin für die Gastronomietreibenden.
Auch auf der längsten Sommerterrasse Hamburgs ist es wieder möglich draußen zu sitzen.
Bei den Genehmigungen ist allerdings aufgefallen, dass die Fahrradständer mitten auf den Colonnaden hinderlich sein können, wie zum Beispiel vor dem Restaurant „Delikatessen des Meeres“.

 

Die Fahrradständer sind für die umliegenden Bürogebäude und Mitarbeiter wichtig, allerdings muss sichergestellt sein, dass beides- Fahrradeabstellen und Außengastronomie- in diesem Bereich möglich ist.

 

Mit diesem Antrag wollen wir eine schnelle und pragmatische Lösung finden.

Allerdings muss auch langfristig überlegt werden, wo die Fahrradständer Sinn ergeben und ob die bisherige Organisation der Außenfläche mit Hecken, die die Außenflächen trennen, weiterhin Sinn ergibt oder ob mobile Blumenkästen, die schneller in Stand gebracht werden können die einfachere Option sind.

 

Der Bezirksamtsleiter wird daher gebeten sich bei den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass die Fahrradbügel in den Colonnaden kurzfristig abgebaut werden. Die Fahrradständer sollen an einer geeigneteren Stelle langfristig wieder aufgestellt werden. (Dem Restaurant „Delikatessen des Meeres“ kann daraufhin, wenn möglich, die Sondernutzungsgenehmigung für die Fläche vor ihrem Restaurant erteilt werden.)

Desweiteren soll geprüft werden ob Hecken durch eine variable Kübellösung ersetzt werden können und zu welchen Kosten um eine effizientere Lösung für die Außengastronomie zu finden.

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:

 

Vorbemerkung: Obwohl weitere Gastronomiebetriebe in den Colonnaden hinzugekommen sind, erhielten alle Gastronomen in diesem Jahr wieder eine Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie. Allerdings war es auf Grund der neuen Gastronomiebetriebe nicht möglich, dass allen Betrieben die bisher genutzten Flächen für Außengastronomie genehmigt werden konnten. So erhielt das im Beschluss namentlich genannte Lokal „Delikatessen des Meeres“ eine Erlaubnis für 5,0 m x 5,0 m, allerdings nicht direkt vor dem Lokal. Ähnlich erging es auch anderen Gastronomen. Zwischenzeitlich wurde dem Betreiber angeboten, dass durch Abdeckung der Fahrradbügel vor seinem Gebäude eine Fläche von 5,0 m x 3,0 m möglich wäre. Sollten die Fahrradbügel für diese Saison nicht nur abgedeckt sondern komplett entfernt werden, würde sich die  Fläche lediglich um ca. 1,0 m (5,0 m x 4,0 m) vergrößern, da die in diesem Bereich stehende Bank der Öffentlichkeit ohne Verzehrzwang zugänglich bleiben muss.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Im  angesprochenen Abschnitt besteht heute ein hoher Parkdruck an Fahrrädern. Die gewünschte Reduzierung der Fahrradbügel zugunsten von mehr Flächen für die Außengastronomie würde zu vermehrt wild abgestellten Fahrradrädern führen, welche als Hindernisse die Gehwegbereiche verschmälern und die Barrierefreiheit deutlich einschränken, da keine Alternativstandorte aufgrund der erforderlichen Laufflächen, Warenangebote vor den Läden und der vorhandenen Außengastronomie im nördlichen Abschnitt zur Verfügung stehen. Bei den Nutzenden der Fahrradbügel handelt es sich vor allem um Kundinnen und Kunden der Colonnaden, die gezielt die Geschäfte und Gastronomie aufsuchen. Die Fahrradbügel tragen damit zur Attraktivität der Colonnaden bei.

 

Allenfalls eine Entfernung der Fahrradbügel vor Hausnummer 49 wäre denkbar. Die hierfür erforderlichen Mittel müssten aus dem bezirklichen Bügelprogramm entnommen werden. Die Aus- und Wiedereinbaukosten entsprechen etwa fünf zusätzlichen Bügeln, die das Fachamt weniger neu setzen könnte.

 

Zusätzlicher Bedarf von ca. 20 Fahrradbügeln besteht im südlichen Abschnitt der Colonnaden, der gemäß dem bezirklichen Fahrradbügelprogramm ebenfalls in 2023 gedeckt werden soll.

 

Die vorhandene Gestaltung aus Fahrradbügeln, Sitzbänken und Heckenpflanzungen wurde im Rahmen der Gesamtgestaltung der Colonnaden vom Bezirk mit Sondermaterialien umgesetzt. Ziel war und ist es, die Funktionalität und die Aufenthaltsqualität dieser Fußgängerzone zu erhöhen und auch konsumfreies Verweilen auf den Bänken zu ermöglichen. Die Hecken schaffen geschützte Orte und wirken lärmmindernd. Eine mobile Kübellösung ist dagegen deutlich pflege- und wartungsintensiver. Zudem ´“wandern“ solche Elemente erfahrungsgemäß oder werden öfter beschädigt.

 

Grundsätzlich verfolgt die Gestaltung des öffentlichen Straßen- und Wegeraums das Ziel, ein ausgewogenes Angebot für alle Verkehrsteilnehmenden im Sinne des Gemeingebrauches anzubieten und dient bisher nicht der gewerblichen Nutzung Einzelner.

 

Aus den vorstehend genannten Gründen spricht sich das Bezirksamt gegen den Abbau der Fahrradbügel aus.“

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.