22-0693.1

Fahrradabstellplätze im Münzviertel - Quartiersbeirat Münzviertel

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.09.2020
Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2020 die Beratung über nachfolgend aufgeführte Beiratsempfehlung, Drs. 22-0693, vertagt, und vor Beschlussfassung darum gebeten, zunächst eine Stellungnahme der zuständigen Stelle, einzuholen.

 

 

Im Münzviertel gibt es keine öffentlichen Fahrradabstellplätze. Im Viertel leben viele Menschen, die mit dem Fahrrad fahren. Auf den schmalen Gehwegen an Verkehrsschildern und Absperrbügeln abgestellte Fahrräder beeinträchtigen wiederum die Wegequalität im Fußverkehr, besonders für Rollstuhlfahrer*innen. Dies ist im Münzviertel ein besonderes Problem, da hier viele Menschen mit Behinderungen leben, die z.B. auf dem Weg in den Treffpunkt Münzburg der Alsterdorf Assistenz Ost auf dem Weg durch abgestellte Fahrräder, in letzter Zeit auch zunehmend durch wild abgestellte E-Scooter, beeinträchtigt werden. Ein Teil des Problems kann dadurch gelöst werden, dass im öffentlichen Straßenraum anstelle von Kfz-Parkplätzen mehrere Fahrradbügel eingebaut werden (5 Bügel pro Parkplatz), so dass hier statt eines Autos bis zu 10 Fahrräder Platz finden können.      Absperrbügel mit Fahrrädern an

Es gibt in Hamburg bereits Beispiele für diese Lösung.     der Spaldingstraße (Foto:              

           TOLLERORT)                           

 

Einen entsprechenden Beschluss für derartige Fahrradabstellplätze in der Rosenallee hat der Quartiersbeirat Münzviertel bereits am 24.2.2011 gefasst und auf den Weg gebracht. Er wurde von der Bezirkspolitik unterstützt, aber bis heute nicht umgesetzt.

Zwischenzeitlich hat sich der Bedarf noch einmal deutlich erhöht und wird weiter steigen. Die Zahl der Bewohner*innen im Viertel wird im Zuge der Bebauung am Schultzweg noch einmal deutlich steigen. Auch Touristen steuern vermehrt Ziele im Münzviertel an (Hotels und Galerien). Vor diesem Hintergrund werden nun weitere Standorte für derartige Fahrradabstellplätze definiert. Mit diesen Maßnahmen kann zudem ein Beitrag zur Fahrradstadt Hamburg geleistet werden.

Der Quartiersbeirat Münzviertel erneuert und ergänzt daher seinen Beschluss aus dem Jahr 2011, Beschluss um weitere Standorte (s. Karte) und fordert die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte auf, entsprechende Maßnahmen so auf den Weg zu bringen, dass kurzfristig eine Umsetzung erfolgen kann.

 

 

Ausgewählte Standorte für die Umnutzung von Parkplätzen für Fahrradabstellanlagen:

  • Münzstraße als Angebot in der Nähe zum Münzplatz
  • Norderstraße als Angebot am Eingang zum Innenhof der Neubauten am Schultzweg/Norderstraße/Münzstraße
  • Repsoldstraße Süd zur Entlastung der Gehwege auch auf der Spadingstraße
  • Rosenallee zur Entlastung der Gehwege auf dem Weg zum Treffpunkt Münzburg
  • Woltmanstraße/Högerdamm als Angebot im südlichen Münzviertel

 

 

 

Abstimmung

Ja

Nein

Enthaltungen

Meinungsbild

15

0

1

Quartiersbeirat

8

0

0

davon Politik

1

0

0

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Fahrradhäuschen werden in fast allen Hamburger Bezirken genehmigt. Hierfür gibt es ein mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) abgestimmtes Konzept. Es dürfen nur die Fahrradhäuser vom Typ Ottensen aufgestellt werden. In ein Häuschen passen 12 Räder. Die Räder werden mit dem Vorderrad an einer Spindel in der Mitte des Häuschens aufgehängt. Für größere Räder ist es nicht geeignet. Für weitere Informationen können Sie sich unter der angegebenen Internetseite informieren: https://nord.vcd.org/themen/fahrradhaeuser/

 

Alle weiteren Wünsche von Anwohnern / Anwohnerinnen bzgl. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Lastenräder, Elektrorollstühle, Handbikes etc. können zwar nachvollzogen, aber auf öffentlichen Flächen nicht genehmigt werden. Der öffentliche Grund soll nach dem Hamburgischen Wegegesetz dem Gemeingebrauch dienen. Für Stellplätze, sei es für Kfz oder Fahrräder in allen Varianten, werden öffentliche Flächen nicht zur Verfügung gestellt.

 

Speziell für die Gewerbeausübung, z.B. gewerbliche Radwerkstatt, können Sondernutzungen nicht erlaubt werden (Ausnahmen sind Gastronomieflächen und Warenauslagen).

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme / Beschlussfassung wird gebeten.