22-2157

Fachausschuss "Elbbrücken" (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 03.08.2021 Hauptausschuss Ö 6.3

Sachverhalt

 

Der Bereich rund um die Elbbrücken wird in den kommenden Jahren zu einem zentralen Schwerpunkt der Stadtentwicklung im Bezirk Hamburg-Mitte. Die Entwicklung des Veddeler Nordens, des Kleinen Grasbrook, des Billebogens in Rothenburgsort und die Festlegung des Stadtteils Veddel als Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) sind neben der Fertigstellung der östlichen HafenCity in diesem Zusammenhang zentrale Vorhaben. Gleichzeitig sind eine Vielzahl von Akteuren mit der Entwicklung dieser Gebiete befasst, darunter die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), das Bezirksamt Hamburg-Mitte und die HafenCity Hamburg GmbH bzw. BBEG.

 

Die Kontraste zwischen den neu entstehenden und den etablierten Stadtteilen könnten kaum größer sein. Der „Innovationsstadtteil“ Kleiner Grasbrook entsteht in unmittelbarer Nähe zum traditionellen Arbeiterinnen- und Arbeiterstadtteil, der Veddel, die in ihrer Architektur seit den 1930er-Jahren nahezu unverändert besteht. Vergleicht man Indikatoren wie das durchschnittliche Jahreseinkommen der Bewohnerinnen und Bewohner (2019: Rothenburgsort: 20.473€ - HafenCity: 93.206€) oder aber die ärztliche Versorgung der Stadtteile (niedergelassene Ärztinnen und Ärzte: Veddel: 3 – HafenCity: 12, s.: https://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/NORD.regional/Stadtteil-Profile_HH-BJ-2019.pdf) miteinander, werden grundsätzliche Unterschiede offenbar.

 

Der Entwicklungsprozess ist daher herausfordernder als an anderen Stellen der Stadt: Der neue Stadtteil und die bestehenden alten und neuen Quartiere müssen sich angemessen in die bestehenden städtischen Strukturen einfügen. Orte des gemeinsamen Austauschs für die Bewohnerinnen und Bewohner der verschiedenen Stadtteile müssen entstehen. Dabei muss eine zeitliche Synchronisierung des Prozesses sichergestellt werden, sodass der gesamte Planungsbereich ganzheitlich und den jeweiligen Bedarfen entsprechend entwickelt wird. Die Entscheidungsfindungen in den anstehenden politischen und bürgerlichen Beteiligungsprozessen müssen dabei transparent und für die Bewohnerinnen und Bewohner nachvollziehbar erfolgen.

 

Um eine gute Vernetzung zwischen Bezirkspolitik mit ihrer lokalen Expertise und allen weiteren Akteuren sicherzustellen und gleichzeitig den bereits stark beanspruchten Stadtplanungsausschuss zu entlasten, soll ein Fachausschuss „Elbbrücken“ eingesetzt werden. Hierfür sollen die unterschiedlichen Fachexpertisen Stadtentwicklung, Umwelt, Mobilität und Sozialraumentwicklung zusammenwirken und die jeweils zuständigen bezirklichen Fachämter bzw. fachbehördlichen Stellen sowie städtischen Entwicklungsgesellschaften berichten. Die genannten Themen sollen kooperativ bearbeitet und dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte setzt gemäß § 16 Abs. 1 BezVG zur Vorbereitung einzelner Beschlüsse bzw. Beschlussempfehlungen in Zusammenhang mit der Entwicklung der Stadtteile Kleiner Grasbrook, Rothenburgsort und Veddel betreffender Angelegenheiten einen Fachausschuss „Elbbrücken“ mit 15 Mitgliedern ein.
  2. Behandelt werden sollen die Themen Bauleitplanung, Bebauungsplanung, (integrierte) Stadtentwicklung (inklusive Schulentwicklung), Freiraumplanung und Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz sowie die Sozialraumentwicklung bezogen auf den räumlichen Umgriff „Elbbrücken“. Baugenehmigungen werden, sofern sie die Vorbehaltsgebiete auf dem Kleinen Grasbrook und auf der nördlichen Veddel betreffen, hier behandelt und beraten. Klassische Regionalthemen werden in den zugehörigen Regionalausschüssen behandelt.
  3. Die genannten Themen sollen kooperativ bearbeitet und dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.
  4. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie das Bezirksamt Hamburg-Mitte werden gebeten, die regelhafte Teilnahme und Mitarbeit aller Akteure, die am Entwicklungsprozess mitwirken, in dem Ausschuss sicherzustellen.
  5. Für die betroffenen Gebiete, insbesondere das Sonderentwicklungsgebiet Kleiner Grasbrook und Nördliche Veddel, gelten die Regelungen der Kooperationsvereinbarung zwischen BBEG, Bezirksamt und Bezirkspolitik.
  6. Der räumliche Umgriff des Elbbrückenausschusses beinhaltet weite Teile des bisherigen Wettbewerbsverfahrens „Stadteingang Elbbrücken“ (Entwicklungsraum I „Westlich und östlich der Billhorner Brückenstraße und Billhafen“ vom Billepark im Westen bis zum Alster-Bille-Elbe-Grünzugs im Abschnitt Billhorner Mühlenweg im Osten), die Elbbrücken, die gesamte Veddel sowie das Entwicklungsareal auf dem kleinen Grasbrook.
  7. Der Elbbrückenausschuss tagt als regelmäßiger Fachausschuss der Bezirksversammlung

 

 

 

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