Errichtung Wildtierauffangstation Klövensteen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-1919.2B beschlossen.
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) hat mit Schreiben vom 28.05.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Bereitstellung von Mitteln für die Sicherung und den Ausbau des bestehenden Systems von Einrichtungen zur Aufnahme von verletzten Wildtieren fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde), sondern der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Die BUKEA sorgt als zuständige Fachbehörde im Rahmen ihrer Ressortverantwortung für eine am Bedarf orientierte Ressourcenausstattung der bezirklichen Haushalte. Zur Auskömmlichkeit der bezirklichen Ressourcenausstattung sind die Fachbehörden regelmäßig mit den Bezirksämtern und der Behörde für Finanzen und Bezirke im Gespräch. Werden hierbei zusätzliche Bedarfe erkannt, sind diese im Rahmen der politischen Prioritätensetzung durch die zuständige Fachbehörde zu berücksichtigen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 10.07.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die BUKEA möchte Sie darüber informieren, dass sich die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg aktuell mit der Thematik befasst hat. Ein entsprechender Antrag (Drs. 23/4509) ersucht den Senat u.a., zu prüfen, ob und wie ein System zur Anerkennung und Benennung von Wildtier-Auffangstationen gemäß § 45 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz eingerichtet werden kann. Welche Einrichtungen über die notwendigen Kapazitäten und Fachkenntnisse verfügen, wird im Rahmen des genannten Prüfauftrags ausdrücklich adressiert.
Eine institutionelle Förderung der bestehenden Wildtierstationen durch die BUKEA kann nicht in Aussicht gestellt werden. Die verfügbaren Haushaltsmittel der BUKEA sind bereits für bestehende Verpflichtungen und andere prioritäre Projekte fest gebunden. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an förderwürdigen Initiativen und begrenzter finanzieller Ressourcen ist es derzeit nicht möglich, zusätzliche Mittel für eine dauerhafte institutionelle Förderung bereitzustellen.
Zudem möchte die BUKEA darauf hinweisen, dass die Wildtierstation beim Hamburger Tierschutzverein, anders als in ihrem Beschluss dargestellt, nicht im Auftrag der Stadt betrieben wird und zurzeit dafür auch keine finanziellen Mittel erhält.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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