Errichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) im Dreieck von Schule, Haus der Jugend und SBZ mit inklusiven Angeboten für Menschen mit Behinderungen
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel/Kleiner Grasbrook hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-1379 einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die Vorlage 23-1379.1 Errichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) im Dreieck von Schule, Haus der Jugend und SBZ mit inklusiven Angeboten für Menschen mit Behinderungen in ihrer Sitzung am 19.02.2026 einstimmig beschlossen.
Der Rotenhäuser Damm im Bereich der Hausnummern 40-58 beheimatet viele wichtige Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Hier befinden sich die Grundschule Rotenhäuser Damm mit Vorschulklassen, das Sprach- und Bewegungszentrum (SBZ) sowie das Haus der Jugend Wilhelmsburg (HdJW). Um diese verschiedenen Institutionen besuchen zu können, müssen die Schüler:innen und Besucher:innen in dem ca. 150 Meter langen Abschnitt des Rotenhäuser Damm Hausnummern 40-58 des Öfteren die Straße queren. Zudem müssen Grundschulklassen die Straße mehrmals täglich queren, um die Sporthalle auf der anderen Straßenseite nutzen zu können.
Im Zuge der zuletzt beendeten Umbaumaßnahme wurden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung getroffen und umgesetzt. Gleichzeitig wurde der vorherige FGÜ (Zebrastreifen) durch zwei Aufpflasterungen ersatzlos ersetzt. Diese bringen jedoch die Autofahrer:innen nicht dazu, anzuhalten und den Menschen das Queren der Straße sicher zu ermöglichen. Um in diesem hochfrequentierten Bereich weiterhin die Sicherheit der Schüler:innen und Besucher:innen der Institutionen dauerhaft zu gewährleisten, wäre die Errichtung eines FGÜ sinnvoll.
Der Regionalausschuss möge beschließen:
1. Die zuständigen Stellen mögen sich für die Errichtung eines FGÜ (Zebrastreifen) im Bereich der Aufpflasterung (siehe Foto) einsetzen.
2. Der Regionalausschuss ist über den Stand der Umsetzung zu informieren.
Die Behörde für Inneres und Sport/ Straßenverkehrsbehörde, Polizeikommissariat 44 (PK44) nimmt am 18.03.2026 wie folgt Stellung:
Das PK 44 prüft die Anordnung eines FGÜ nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die VWV zu § 25 Absatz 3 StVO schreibt der Sicherung überquerender Fußgänger durch die Straßenverkehrsbehörden und die Polizei eine besonders wichtige Rolle zu:
„Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der vornehmsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei. Es bedarf laufender Beobachtungen, ob die hierfür verwendeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Gegebenheiten des Verkehrs entsprechen und ob weitere Maßnahmen sich als notwendig erweisen.“
Die Aufpflasterung in der Straße Rotenhäuser Damm dient als geschwindigkeitsdämpfendes Planungselement vor allem zur Durchsetzung und Einhaltung der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeiten. Eine Kombination von FGÜ und Aufpflasterung und / oder vorgezogenen Seitenräumen erleichtert die Durchsetzung der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten und sorgt somit für eine sichere Querung der Straße. Insbesondere im vorliegendenSachverhalt, wo Grundschüler mehrfach täglich die Straße queren müssen, um die Schule und um die Sporthalle auf der anderen Straßenseite zu erreichen.
Die VWV zu § 26 StVO beschreibt die Einsatzbereiche für Fußgängerüberwege, die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) dient hier als rechtlich unverbindliche Empfehlung. Die Oberste Landesbehörde hat die Vorgaben für die Anordnung von FGÜ in Tempo 30 Zonen konkretisiert. Neue FGÜ dürfen in Tempo 30 Zonen nur angeordnet werden, wenn die Verkehrsstärke dies erfordert und eine Bündelung des Fußgängerverkehrs gegeben ist.
Aufgrund der Grundschule in der Straße Rothenhäuser Damm und der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Sporthalle kommt es dort zu Schulzeiten immer wieder zu kritischen Situationen. Die Aufpflasterung der Fahrbahn führt lediglich zu einer geringfügigen Reduzierung der Geschwindigkeiten. Die zur Schulwegsicherung eingesetzten Beamten werden dort regelmäßig tätig. In Absprache mit dem Straßenbaulastträger (Bezirksamt Hamburg-Mitte) wird das PK 44 zeitnah die Einrichtung eines FGÜ anordnen, um die Sicherheit an dieser Stelle zu erhöhen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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