23-1379

Errichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) im Dreieck von Schule, Haus der Jugend und SBZ mit inklusiven Angeboten für Menschen mit Behinderungen (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Der Rotenhäuser Damm im Bereich der Hausnummern 40-58 beheimatet viele wichtige Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Hier befinden sich die Grundschule Rotenhäuser Damm mit Vorschulklassen, das Sprach- und Bewegungszentrum (SBZ) sowie das Haus der Jugend Wilhelmsburg (HdJW). Um diese verschiedenen Institutionen besuchen zu können, müssen die Schüler:innen und Besucher:innen in dem ca. 150 Meter langen Abschnitt des Rotenhäuser Damm Hausnummern 40-58 des Öfteren die Straße queren. Zudem müssen Grundschulklassen die Straße mehrmals täglich queren, um die Sporthalle auf der anderen Straßenseite nutzen zu können.

Im Zuge der zuletzt beendeten Umbaumaßnahme wurden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung getroffen und umgesetzt. Gleichzeitig wurde der vorherige FGÜ (Zebrastreifen) durch zwei Aufpflasterungen ersatzlos ersetzt. Diese bringen jedoch die Autofahrer:innen nicht dazu, anzuhalten und den Menschen das Queren der Straße sicher zu ermöglichen. Um in diesem hochfrequentierten Bereich weiterhin die Sicherheit der Schüler:innen und Besucher:innen der Institutionen dauerhaft zu gewährleisten, wäre die Errichtung eines FGÜ sinnvoll.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss möge beschließen:

1. Die zuständigen Stellen mögen sich für die Errichtung eines FGÜ (Zebrastreifen) im Bereich der Aufpflasterung (siehe Foto) einsetzen.

2. Der Regionalausschuss ist über den Stand der Umsetzung zu informieren.

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