22-1055

Erreichbarkeit des Wahllokals im Clubheim des Kleingartenvereins Finkenwerder (Antrag der GRÜNEN-Fraktion) (beschlossene Fassung)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.06.2020
Sachverhalt

Eines der Wahllokale in Finkenwerder liegt am Finkenwerder Landscheideweg, am Ende der Rudolf-Kinau-Allee. Die rundum wohnenden Wahlberechtigten gehen daher in Richtung Wendekreis, müssen aber dann vom dortigen Gehweg über unbefestigte Rasenflächen in den Kleingarten gelangen.

 

Nach mehreren Regentagen ist das Erdreich in der Oberfläche gesättigt mit Wasser. Es bleibt eine Matschfläche. Das führt zu Problemen im unbefestigten Gelände, das leicht abschüssig ist. In der Folge hatten bei der letzten (Bürgerschafts-) Wahl Personen mit Rollatoren, Gehhilfen und Gangunsicherheiten erhebliche Mühe, das Wahllokal körperlich unbeschadet zu erreichen, bzw. zu verlassen. Mehrere Stürze bis hin zu Krankenhausaufenthalten waren die Folge. Bürger*innen beobachteten, wie ältere Personen mit Rollatoren den Versuch zu wählen angesichts der Lage aufgaben. Zudem wurde der Rasen durch das vielfache Betreten komplett zerstört,

 

Ein Wahllokal sollte regelgerecht erreichbar sein, das war nicht der Fall. Personen mit Behinderungen wurden de facto an der Wahl ge- bzw. behindert. Das ist unwürdig und entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgesetz und den Normen zur barrierefreien Erreichbarkeit von Gebäuden. 

 

Genau dieser Weg muss übrigens auch zur Sturmflutsammelstelle an der Bushaltestelle Westerweiden (Airbus) benutzt werden. Im Notfall wäre also dieser Evakuierungsweg für körperlich eingeschränkte Personen nicht benutzbar.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:

 

Der Regionalbeauftragte und der Vorsitzende des Regionalausschusses Finkenwerder werden gebeten, bei den zuständigen Stellen und dem Gartenbauverein auf einen befestigten Weg zu dem genannten Wahllokal hinzuwirken.