22-1920.2

Erneuerung des Zebrastreifen Stengelestraße/Hermannstal

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 01.09.2021 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 7.2

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 03.05.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 22-1920 einstimmig zugestimmt.

 

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 20.05.2021 einstimmig bestätigt.

 

Der Zebrastreifen in der Stengelestraße/Hermannstal wird täglich sowohl von Schul- als auch Kindergartenkindern und ihren Eltern genutzt. Zusätzlich kommen weitere Fußnger*innen und Radfahrer*innen hinzu, die diesen Weg täglich nutzen. 

 

Der Fußnger*innenüberweg ist allerdings stark abgenutzt, sodass dieser teilweise nicht mehr zu erkennen ist.  Dies führt zu Verunsicherungen bei Fußnger*innen, ob dieser Überweg noch gilt. Da zusätzlich keine Schilder für den Fußnger*innenüberweg aufgestellt sind, wird diese Unsicherheit noch verstärkt.

 

Um die Sicherheit aller Fußnger*innen zu gewährleisten und den Schul- und Kindergartenkindern ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu ermöglichen, sollte der Zebrastreifen so bald wie möglich wieder in Stand gesetzt werden.

 

Petitum:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Zebrastreifen erneuert wird, damit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen wieder gewährleistet ist.
  2. Der Regionalausschuss Hamm, Horn, Borgfelde wird informiert, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind.

 

 

Das Bezirksamt teilt zum Beschluss folgendes mit:

 

Der Zustand wird geprüft. Der Fußngerüberweg wird neu markiert wenn er noch aufrechterhalten werden muss.

 

 

 

 

Die Polizei (PK 42) nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:

 

Eine aktuelle Überprüfung der Markierung des Fußgängerüberweges Hermannstal/ Stengelestraße ergab, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand befindet und auch recht deutlich für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar ist.

Hinweis:

Gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ist eine zusätzliche Beschilderung durch Verkehrszeichen 350 nur im Streckenbereich von Straßen und nicht im Bereich von wartepflichtigen Einmündungen zulässig.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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