Erhaltung des gefährdeten Gründerzeithauses am Johannisbollwerk (Stadtteilkonferenz Neustadt)
Der Cityausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.09.2020 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage / Empfehlung der Stadtteilkonferenz Neustadt befasst.
Die Stadtteilkonferenz hat auf ihrer letzten Sitzung am 16. Juli 2020 sich inhaltlich mit dem möglichen Abriss des Gründerzeithauses am Johannisbollwerk beschäftigt. Die Teilnehmer der Stadtteilkonferenz nach eingehender Diskussion beschlossen, sich der folgenden Sichtweise des Denkmalverein Hamburg e.V. in dieser Sache anzuschließen.
Nach Informationen der Presse ist ein weiteres Gründerzeitgebäude in der Hamburger Innenstadt vom Abriss bedroht. Das Gebäude gehörte dem Haspa Tochterunternehmen Haspa PeB, das auf der Website den Abriss des Bestandsgebäudes und den Bau eines Büro- oder Hotelgebäudes ankündigte. Inzwischen (Stand Juni 2020) steht der Artikel nicht mehr online. Die Haspa PeB erklärte auf Nachfrage der Presse, dass das Objekt bereits verkauft wurde, wollte jedoch keine Auskunft dazu geben, wer die oder der neue Eigentümer/in ist und mit welcher Absicht der Verkauf erfolgte.
Die Straße Johannisbollwerk bildet den westlichen Teil der Hafenpromenade am Niederhafen zwischen Landungsbrücken und Baumwall, die zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten der Stadt gehört. Das Etagenhaus am Johannisbollwerk 10 zählt zusammen mit den Etagenhäusern am Johannisbollwerk 19 und Vorsetzen 53 zu den einzigen übrig gebliebenen Gebäuden aus der späten Gründerzeit an der Hafenkante. Es steht als einziges der drei Gebäude bislang nicht unter Denkmalschutz.
Ein Abriss dieses gründerzeitlichen Etagenhauses wäre in mehrfacher Hinsicht sehr zu bedauern. Zum einen prägt es mit seiner gut proportionierten Fassade seit mehr als 100 Jahren die Hafenkante. Zum anderen wäre es ökologisch nicht vertretbar, ein offenkundig funktionsfähiges Gebäude und die in ihm gespeicherte „graue Energie“ ohne Not zu vernichten, zumal Altbauwohnungen in Hamburg sehr begehrt sind. (Quelle: www.denkmalverein.de )
Die Stadtteilkonferenz Neustadt bittet Sie vor diesem Hintergrund eindringlich darum, die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes Johannisbollwerk 10 zu überprüfen und sich für den Erhalt des bestehenden Gebäudes einzusetzen.
Teilnehmervotum: Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 7
Um Kenntnisnahme / Beschlussfassung wird gebeten.
Der Cityausschuss ist der Empfehlung der Stadtteilkonferenz Neustadt mehrheitlich - gegen die Stimmen Fraktion DIE LINKE und der GRÜNE-Fraktion - nicht gefolgt und hat folgenden Beschluss mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und der GRÜNE-Fraktion - gefasst:
Der Cityausschuss schließt sich dem Wunsch der Stadtteilkonferenz nach Erhalt des Gebäudes an, weist aber darauf hin, dass bei fehlender Denkmalwürdigkeit keine rechtliche Handhabe besteht.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 22.10.2020 bestätigt.
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 30.11.2020 wie folgt Stellung:
„Bereits 2018 hat die Behörde für Kultur und Medien/Denkmalschutzamt geprüft, ob es sich beim Wohn- /Geschäftshaus Johannisbollwerk 10 um ein Denkmal handeln könnte. Das Gebäude, das aus dem Jahr 1904 stammt, wurde im Zweiten Weltkrieg stark beschädigt und ist stark verändert wieder aufgebaut worden. So wurde der Stufengiebel vereinfacht wiederhergestellt, die Haube auf dem Risalit weggelassen und die Fassade des Erdgeschosses verändert. Während man alle Türen und Fenster ausgetauscht hat, wurden die Balkone zum Teil erneuert. Im Inneren wurden Grundrisse sowie alle Oberflächen modifiziert. Aufgrund des großen Veränderungsgrads hat das Denkmalschutzamt die Denkmalfähigkeit des Gebäudes verneint. Es gibt seither keine neuen Erkenntnisse, die eine Unterschutzstellung begründen würden.
Gleichwohl ist der Wunsch nach einem Erhalt des Gebäudes nachvollziehbar, da es auch ohne Denkmalstatus eine gewisse Stadtbild prägende Wirkung hat. Die Behörde für Kultur und Medien regt an, das Gespräch mit der Eigentümerschaft zu suchen, um auf diesem Wege den Erhalt des Gebäudes zu ermöglichen.“
Das Bezirksamt merkt an, dass für Gespräche mit der Eigentümerschaft im Hinblick auf den Erhalt des Gebäudes die rechtliche Grundlage bzw. die Zuständigkeit fehlt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.