Erhalt der Bedarfsampeln im Quartier - Beiratsempfehlung vom 07.11.2018 - Quartiersbeirat Karolinenviertel
Letzte Beratung: 22.10.2019 Cityausschuss Ö 7.1
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 21-4745, in ihrer Sitzung am 22.11.2018 einstimmig beschlossen und damit die zuständige Fachbehörde um eine Stellungnahme zu der aufgeführten Beiratsempfehlung gebeten.
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Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 die nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 21-4745 beraten und bittet darum, vor Beschlussfassung eine Einschätzung der zuständigen Stellen einzuholen.
Demnach möge die Bezirksversammlung einen Beschluss darüber fassen, dass die zuständige Fachbehörde zu der Beiratsempfehlung um eine (Vorab-)Stellungnahme gebeten wird. Die Rückmeldung soll im Cityausschuss erfolgen.
Der Quartiersbeirat Karolinenviertel spricht sich für den Erhalt aller zur Disposition stehenden Ampelanlagen im Bereich Flora-Neumann-Straße/Karolinenstraße aus.
Teilnehmervotum: Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Beiratsvotum: Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Votum Politik: Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Um Kenntnisnahme oder Beschlussfassung wird gebeten.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:
Im Zuge des Projekts „Testfeld automatisiertes und vernetztes Fahren Hamburg“ (TAVF-HH) werden die Lichtsignalanlagen (LSA) im Testgebiet u.a. um Kommunikationseinrichtungen (Road-Side-Units) erweitert, die eine Kommunikation zwischen der Lichtsignalanlage und den Testfahrzeugen ermöglichen. Siehe Homepage des Projektes TAVF (http://www.tavf.hamburg).
Bei älteren Lichtsignalanlagen müssen die Steuergeräte erneuert werden. Vor jeder Erneuerung eines Steuergerätes wird routinemäßig überprüft, ob die Lichtsignalanlage noch erforderlich ist oder ob die Anlage aufgrund von eingetretenen Verlagerungen des Verkehrs obsolet geworden ist. Bei der LSA „Karolinenstraße / Flora-Neumann-Straße“ ist der Tausch des Steuergerätes erforderlich und die Überprüfung der Notwendigkeit wird routinemäßig vorgenommen.
Die Prüfung ist veranlasst worden und ist aufgrund der durchzuführenden Verkehrszählungen noch nicht abgeschlossen. Sobald das Ergebnis der Überprüfung vorliegt, wird die zuständige Behörde die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte informieren.
Der Cityausschuss hat die Stellungnahme in seiner Sitzung am 22.01.2019 zur Kenntnis genommen und sich dafür ausgesprochen, den Vorgang mit Hinweis auf die im letzten Absatz der Stellungnahme der BWVI erwähnte Prüfung zu vertagen, bis das Prüfungsergebnis vorliegt.
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 18. Oktober 2019:
Die Verkehrszählung ist zwischenzeitlich erfolgt und die Polizei (VD 52) hat aufgrund der vorhandenen Fußgängerquerungen von 61 und 89 Personen/Stunde bei mehr als 1200 Kfz/Stunde festgestellt, dass an der Kreuzung Flora-Neumann-str./ Karolinenstr. eine LZA (Lichtzeichenanlage) für die sichere Querung der Fußgänger erforderlich ist. Die Erforderlichkeit richtet sich nach der Matrix für die Einsatzbereiche von Fußgängerüberwegen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten
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