Ergänzung des § 11 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte um einen neuen Absatz 5 (Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion, FDP-Gruppe, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und Volt-Fraktion)
Letzte Beratung: 20.11.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.8
In einer jüngeren Sitzung kam es zu einem Verhalten, das den Ablauf der Bezirksversammlung erheblich gestört und die Grenzen des respektvollen Umgangs überschritten hat. Der Vorfall hat deutlich gemacht, dass die geltenden Ordnungsinstrumente in solchen Situationen nicht ausreichen.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung wird erstmals eine Regelung geschaffen, die in gravierenden Fällen einen Ausschluss ermöglicht. Sie orientiert sich an der Praxis der Hamburgischen Bürgerschaft und sieht zudem vor, dass ein Ausschluss nur nach vorheriger Anhörung des Ältestenrats erfolgt.
Mit der Ergänzung wird die Handlungsfähigkeit der Bezirksversammlung gestärkt und der geordnete Ablauf der Sitzungen verlässlich geschützt.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
§ 11 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und ihrer Ausschüsse wird um folgenden neuen Absatz 5 ergänzt:
NEU Absatz 5:
Das vorsitzende Mitglied soll ein Mitglied der Bezirksversammlung, das sich einer gröblichen Verletzung der Ordnung des Hauses schuldig macht, nach Anhörung des Ältestenrates von der Sitzung ausschließen.
Bei großer Ungebühr oder wiederholtem Zuwiderhandeln gegen Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Ordnung kann das Mitglied der Bezirksversammlung von einer oder mehreren, höchstens von drei Sitzungen ausgeschlossen werden. Der Ältestenrat ist vorher anzuhören.
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