Entschärfung der verkehrlichen Problematik Wilhelm-Strauß-Weg und Krieterstraße/ Algermissenstraße, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen - Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg - Beiratsempfehlung 10/2023 vom 13.09.2023
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-4090 mit dem Zusatz, dass die eingehenden Stellungnahmen dem Regionalausschuss vorgelegt werden sollen, einstimmig zugestimmt.
Generell einen Kausalzusammenhang zwischen der Verdichtung städtischer Räume und chronisch zugeparkter Straßenzüge zu konstruieren wäre wohl unzutreffend. Aber in dem vorliegenden Fall finden sich deutliche Hinweise darauf.
Ausgehend von der Sperrung einer ehemaligen SAGA Stellplatzfläche und der darauf erfolgten Wohnbebauung, hat sich infolgedessen die verkehrliche Situation am Fußgängerüberweg in der Krieterstraße vor dem Malteserstift St. Maximilian Kolbe zunehmend verschlechtert und zu einem kritischen Punkt entwickelt.
Auf dem begrenzten Stück zwischen der Straßeneinmündung Wilhelm-Strauß-Weg und Krieterstraße/ Algermissenstraße, einer sonst für Begegnungen ausreichend breiten Straße, bleibt für den unbehinderten Gegenverkehr zu wenig Raum, da parkende Fahrzeuge eine Fahrspur auf der Seite des Gehweges blockieren. Ebenso wird fortlaufend der Mindestabstand von 5 m zum Fußgängerüberweg unterschritten.
Eine nach Gesetzestext mißverständliche / unscharfe Sachlage liegt hier nicht vor.
Sehr wohl hat die StVO eine deutliche Lesart. Darin heißt es, dass das Halten und Parken an engen sowie an unübersichtlichen Straßenstellen prinzipiell unzulässig sei. Mithin ist von dem Haltenden eine Fahrbahnbreite von 3,05m vom abgestellten Fahrzeug zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freizuhalten.
Auch bei einer realen Restbreite von ca. 5,0m ist es vor Ort nur bedingt möglich, dass PKW, je nach Größe, nur in Schrittgeschwindigkeit einander passieren können. Zumal die Fahrbahn Kreisbogen förmig verläuft und dadurch das entgegenkommende Fahrzeug (PKW) ziemlich spät in das eigene Blickfeld gerät. Durch die in beide Richtungen verkehrenden HVV Busse bekommt die Sachlage eine zusätzliche Note. Denn diese raumfüllenden Fahrzeuge benötigen die freie Fahrspur nur für sich. Dadurch ist der Gegenverkehr zwar völlig ausgeschlossen, allerdings kommt es mitunter zu problematischen Begegnungen auf dem Streckenabschnitt.
In dem Kontext bedürfen Fahrradfahrer einer besonderen Aufmerksamkeit. Sie sind in Ermangelung eines Radweges gezwungen die Fahrbahn zu benutzen und somit einem erhöhten Gefahrenpotenzial ausgesetzt.
Der Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg empfiehlt:
Wir bitten den Regionalausschuss um die Beantwortung folgender Fragen und die Prüfung von deren Umsetzung:
Die Voraussetzungen liegen hier vor. Es handelt sich hier um eine enge Straßenstelle. Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt für ein Fahrzeug allgemein höchstzulässiger Breite von 2,55 m (§ 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand insgesamt freibleibende Raum bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde; dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Bei einer „engen Straßenstelle“ kann es sich auch um eine Straße in ihrem ganzen Verlauf handeln.
Abstimmungsergebnis alle Anwesenden:
Ja: 17 Nein: 0 Enthaltung: 0
Abstimmungsergebnis Gremium (Pro Quartier und Fraktion je 1 Stimme)
Ja: 8 Nein: 0 Enthaltung: 0
Abstimmungsergebnis Fraktionsvertreter*Innen:
Ja: 3 Nein: 0 Enthaltung: 0
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.