Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bezirksamt Wandsbek - Chancen nutzen, Risiken steuern Große Anfrage vom 30.01.2026
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.4
Künstliche Intelligenz (KI) ist aus beruflichen, wie privaten Kontexten nicht mehr wegzudenken. Seien es Generative KI, Intelligente Dokumentenverarbeitung oder Robotic Process Automation (RPA), diese Technologien bergen auch in der Verwaltung enormes Potenzial Prozesse zu beschleunigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten und eine insgesamt bürgerfreundlichere Verwaltung zu schaffen. Hamburg zeigt sich dabei als deutschlandweiter Vorreiter im Einsatz von KI in der Verwaltung und schuf mit den „Zehn Hamburger Leitlinien zu Künstlicher Intelligenz (KI) und Daten“ früh Rahmenbedingungen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Mit dem Launch des Textassistenzsystem „LLMoin“ präsentierte die FHH ein Novum in der Verwaltung, welches inzwischen von mehreren anderen Bundesländern aufgegriffen wurde. Zudem fördert die Stadt mit dem „INNOTECHH FONDS“ gezielt KI-Projekte in der Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Über welche schriftlich fixierten Leitlinien, Konzepte oder Strategiepapiere zum Einsatz von KI verfügt das Bezirksamt Wandsbek, und seit wann gelten diese jeweils?
2) Inwiefern beziehen sich diese Leitlinien ausdrücklich auf die digitalen Strategien und KI‑Grundsätze der Freien und Hansestadt Hamburg (insbesondere den „Zehn Hamburger Leitlinien zu Künstlicher Intelligenz (KI) und Daten“)?
3) Welche konkrete Organisationseinheit (bitte Dienststelle und Funktionsbezeichnung) trägt im Bezirksamt die Gesamtverantwortung für Planung, Einführung, Überwachung und Weiterentwicklung von KI‑Systemen?
4) Existiert ein vollständiges, regelmäßig aktualisiertes Verzeichnis aller im Bezirksamt eingesetzten KI‑Anwendungen (inklusive Pilotprojekte)? Wenn nein, aus welchen Gründen wird ein solches Verzeichnis bislang nicht geführt und ab wann ist die Einführung eines solchen Verzeichnisses vorgesehen?
5) In welchen Fachbereichen und Organisationseinheiten des Bezirksamtes werden derzeit KI‑gestützte Systeme eingesetzt? Es wird um eine nachvollziehbare Aufstellung gebeten mit:
a) Bezeichnung der Anwendung,
b) Anbieter bzw. Entwickler,
c) Einsatzbereich/Fachaufgabe,
d) Datum der Inbetriebnahme,
e) Projektstatus (Pilot, Test, Regelbetrieb).
6) Welche konkreten KI‑Anwendungen werden aktuell vorbereitet oder geprüft (inklusive laufender Pilotvorhaben)? Bitte für jedes Vorhaben die Zielsetzung, den geplanten Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Mitarbeitenden, den Zeitplan (Start, Evaluation, mögliche Verstetigung) und etwaige externe Projektpartner angeben.
7) Ist das Bezirksamt an einem unter dem „INNOTECHH FONDS“ geförderten Projekt beteiligt?
8) In welchem Umfang nutzt das Bezirksamt zentrale KI‑Angebote oder Plattformen der Freien und Hansestadt Hamburg (z. B. LLMoin)? Bitte die einzelnen Angebote, deren Einsatz im Bezirksamt und den jeweiligen Nutzen kurz darstellen.
9) Welche Überlegungen gibt es im Bezirksamt, KI gezielt zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern bei komplexen oder beratungsintensiven Verfahren (z. B. Sozialleistungen, Baugenehmigungen, Wohngeld, Integration) einzusetzen, und welche Projekte sind hierfür konkret in Planung bzw. ggf. schon umgesetzt?
10) Welche messbaren Verbesserungen konnten durch den bisherigen KI‑Einsatz im Bezirksamt Wandsbek erreicht werden (z. B. verkürzte Bearbeitungszeiten, sinkende Zahl unvollständiger Anträge, verbesserte Erreichbarkeit, reduzierte Fehlerquote)? Bitte nach Anwendung und Kennzahl aufschlüsseln.
11) Welche qualitativen Rückmeldungen der Beschäftigten liegen zum Einsatz von KI vor (z. B. Entlastung von Routineaufgaben, wahrgenommene Arbeitsqualität, Akzeptanzprobleme)? Bitte nach Projekten differenzieren.
12) Wer ist für die Evaluation der einzelnen KI‑Anwendungen zuständig, nach welchen Kriterien wird der Erfolg beurteilt (z. B. Wirtschaftlichkeit, Servicequalität, Rechtssicherheit, Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern) und in welchen Abständen finden Evaluationen statt?
13) Welche KI‑Anwendungen wurden bereits aufgrund unzureichender Ergebnisse, Datenschutzbedenken oder anderer Risiken verändert, eingeschränkt oder wieder eingestellt? Bitte Gründe und getroffene Maßnahmen jeweils konkret benennen.
14) Für welche KI‑Systeme im Bezirksamt wurden eine Datenschutz‑Folgenabschätzung oder vergleichbare Risikoanalysen durchgeführt, und mit welchem Ergebnis?
15) Welche Vorgaben gelten im Bezirksamt dafür, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten in KI‑Systeme eingespeist werden dürfen (insbesondere bei Protokollen, Chatbots, Dokumentenanalyse und Vorgangsbearbeitung)?
16) Wie kommt das Bezirksamt den besonderen Dokumentationsanforderungen aus §13 Absatz 1 HmbVwDiG nach?
17) Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der jeweilige KI‑Einsatz gestützt und wie wird sichergestellt, dass KI‑gestützte Verarbeitung im Einklang mit DSGVO, HmbDSG und fachspezifischen gesetzlichen Regelungen erfolgt?
18) Welche Transparenzregelungen bestehen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern:
a) Wann und wie werden sie darüber informiert, dass sie mit einer KI‑Anwendung interagieren (z. B. bei Chatbots)?
b) Welche Wahlmöglichkeiten bestehen, auf eine ausschließlich menschliche Bearbeitung auszuweichen?
19) Wie wird gewährleistet, dass die Letztverantwortung für fachliche Entscheidungen stets bei menschlichen Entscheidungsträgern im Bezirksamt verbleibt und KI ausschließlich als unterstützendes Werkzeug eingesetzt wird?
20) Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um mögliche Verzerrungen und Diskriminierungen durch KI‑Systeme (z. B. bei Text‑ oder Bewertungsfunktionen) zu erkennen, zu verhindern und im Fall des Auftretens schnell zu korrigieren?
21) Wurde in der Vergangenheit der unerlaubte, unregulierte oder missbräuchliche Einsatz von künstlicher Intelligenz im Bezirksamt festgestellt?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen hatte dies und welche Präventivmaßnahmen wurden eingeleitet?
22) Ist bekannt, ob im Bezirksamt auf frei zugängliche KI-Modelle (wie z.B. Chat GPT) zurückgegriffen wurde oder wird und wofür werden sie eingesetzt?
23) Welche Fortbildungs‑ und Schulungsangebote zum Umgang mit KI (inkl. Chancen, Risiken, Datenschutz, rechtliche Rahmenbedingungen, praktische Nutzung) wurden in den letzten drei Jahren für Beschäftigte des Bezirksamtes durchgeführt? Bitte Art, Umfang und Teilnehmerzahl angeben?
24) Welche zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen sind für die kommenden zwei Jahre geplant, um eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung von KI in der täglichen Praxis zu gewährleisten?
25) In welcher Form sind Personalrat, Datenschutzbeauftragte und ggf. weitere Gremien bei Planung, Einführung und Weiterentwicklung von KI‑Anwendungen beteiligt (z. B. durch Dienstvereinbarungen, projektbegleitende Arbeitsgruppen, feste Beteiligungsstandards)?
26) Welche personellen Ressourcen (Stellen, Funktionsstellen, Projektstellen) sind im Bezirksamt mittel‑ und langfristig speziell für KI‑bezogene Aufgaben vorgesehen oder bereits geschaffen worden?
27) Aus welchen Haushaltsstellen wurden die bisherigen KI‑Projekte des Bezirksamtes finanziert (Bitte getrennt nach Einmalaufwand und laufenden Kosten wie Lizenzen, Betrieb, Wartung)?
28) Welche zusätzlichen Mittel sind im aktuellen und im nächsten Haushaltsplan für KI‑bezogene Vorhaben im Bezirksamt Wandsbek vorgesehen?
29) Mit welchen externen Partnern (z. B. anderen Behörden, städtischen Gesellschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen) arbeitet das Bezirksamt im Bereich KI zusammen, und welche Ziele und Ergebnisse sind mit diesen Kooperationen verbunden?
30) In welcher Form und in welcher Frequenz beabsichtigt das Bezirksamt, die Bezirksversammlung künftig strukturiert über Stand, Fortschritt, Nutzen und Risiken der KI‑Nutzung zu informieren (z. B. jährlicher KI‑Bericht, Berichterstattung in Ausschüssen, Dashboard)?
31) Welche konkreten Vorschläge hat das Bezirksamt, um die Bezirksversammlung frühzeitig in die Konzeption neuer, größerer KI‑Vorhaben einzubinden, damit politische Zielsetzungen wie Bürgernähe, Transparenz, Barrierefreiheit und Datenschutz von Beginn an berücksichtigt werden?
keine Anlage/n