Einrichtung von festen Abstellflächen für Leihsysteme wie E-Scooter und E-Roller (Antrag der Grünen-Fraktion)
Letzte Beratung: 17.06.2020 Ausschuss für Mobilität Ö 4.2
Viele der Bürgersteige in der Innenstadt sind nicht besonders breit. Sie dienen als Flächen für Sommerterrassen, Abstellplätze für Fahrräder, Abstellplätze für E-Roller. Nebenbei werden sie auch noch von Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit Kinderwagen benutzt. Auf den Bürgersteigen herrscht somit eine ziemliche Konkurrenz um sehr geringe Flächen. Als Pilotprojekt wurde mit hohem finanziellem Aufwand und einem hohen Maß an Bürger*innenbeteiligung, für die Neustadt ein Fußgänger*innen Konzept erarbeitet. Eines der für das Konzept formulierten Ziele ist es, Hindernisse und Stolperfallen zu identifizieren und diese kurz- und/oder mittelfristig zu beseitigen.
Seit 2019 wird die Problematik der nicht ausreichenden Flächen für Fußgänger*innen durch die Zulassung der E-Scooter verschärft. Diese werden häufig direkt in Laufwegen abgestellt und auch auf Markierungen, die Sehbehinderten Mitmenschen die Orientierung ermöglichen sollen, oder in abgesenkten Bereichen für Rollstuhlfahrer*innen
Zur Sicherstellung der notwendigen Wegeflächen für Fußgänger*innen fordern wir ausreichend fest zugewiesene Abstellflächen für Leihsysteme einzurichten, so dass eine barrierefreie Nutzung der Wegflächen für Fußgänger*innen und Menschen mit Handicap jederzeit möglich ist. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Fußgängerwegen ist zu verbieten. Die Abstellflächen sind vorzugsweise auf Parkplätze am Straßenrand einzurichten.
Petitum/Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität beschließt:
1) Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu klären, welche Voraussetzungen für die Einrichtung verpflichtendenter Abstellplätze für Leihsystemen (E-Roller, E-Scooter) geschaffen werden müssen.
2) Der Ausschuss für Mobilität ist über die notwendigen Voraussetzungen zu unterrichten.
3) Der Bezirksamtsleiter soll sich bei den zuständigen Stellen für die Ausarbeitung eines Vorschlags zur Schaffung von festen Abstellflächen einsetzen und den Ausschuss regelmäßig unterrichten.
Sachverhalt:
Viele der Bürgersteige in der Innenstadt sind nicht besonders breit. Sie dienen als Flächen für Sommerterrassen, Abstellplätze für Fahrräder, Abstellplätze für E-Roller. Nebenbei werden sie auch noch von Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit Kinderwagen benutzt. Auf den Bürgersteigen herrscht somit eine ziemliche Konkurrenz um sehr geringe Flächen. Als Pilotprojekt wurde mit hohem finanziellem Aufwand und einem hohen Maß an Bürger*innenbeteiligung, für die Neustadt ein Fußgänger*innen Konzept erarbeitet. Eines der für das Konzept formulierten Ziele ist es, Hindernisse und Stolperfallen zu identifizieren und diese kurz- und/oder mittelfristig zu beseitigen.
Seit 2019 wird die Problematik der nicht ausreichenden Flächen für Fußgänger*innen durch die Zulassung der E-Scooter verschärft. Diese werden häufig direkt in Laufwegen abgestellt und auch auf Markierungen, die Sehbehinderten Mitmenschen die Orientierung ermöglichen sollen, oder in abgesenkten Bereichen für Rollstuhlfahrer*innen
Zur Sicherstellung der notwendigen Wegeflächen für Fußgänger*innen fordern wir ausreichend fest zugewiesene Abstellflächen für Leihsysteme einzurichten, so dass eine barrierefreie Nutzung der Wegflächen für Fußgänger*innen und Menschen mit Handicap jederzeit möglich ist. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Fußgängerwegen ist zu verbieten. Die Abstellflächen sind vorzugsweise auf Parkplätze am Straßenrand einzurichten.
Der Ausschuss für Mobilität beschließt:
1) Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu klären, welche Voraussetzungen für die Einrichtung verpflichtendenter Abstellplätze für Leihsystemen (E-Roller, E-Scooter) geschaffen werden müssen.
2) Der Ausschuss für Mobilität ist über die notwendigen Voraussetzungen zu unterrichten.
3) Der Bezirksamtsleiter soll sich bei den zuständigen Stellen für die Ausarbeitung eines Vorschlags zur Schaffung von festen Abstellflächen einsetzen und den Ausschuss regelmäßig unterrichten.
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