23-0526

Einrichtung von E-Scooter-Abstellflächen im öffentlichen Raum (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.03.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.4

Sachverhalt

Die allgemeine Verhaltensregel des § 11 Absatz 5 Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) sieht das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen vor: „r das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend“. Dennoch dürfen diese Fahrzeuge nicht verkehrsgefährdend oder -behindernd abgestellt werden. Falsch abgestellte E-Scooter sind nicht nur ein Ärgernis, sie können auch ein gefährliches Hindernis sein. Knapp 10 % der Unfälle mit E-Scootern geschehen, weil Menschen über falsch abgestellte Roller fallen (HamburgJournal 11.12.2024).

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nach eingehender rechtlicher Prüfung und in Abstimmung mit den Anbietern von E-Scootern die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum als Sondernutzung eingestuft. Im Februar 2025 wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Sondernutzung geschlossen.

Feste Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen (Geofencing) können die Gehwege entlasten, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für zu Fuß Gehende erhöhen. Langfristig wirken sich die Abstellflächen auf ein besseres Nutzer*innenverhalten aus. Die Entgelte aus der Sondernutzung können für eine Offensive bei den Abstellflächen eingesetzt werden.

Die BVM prüft fortlaufend in enger Abstimmung mit beteiligten Dienststellen (Bezirksämter, Polizei) die Einrichtung von Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter. Wesentliche Kriterien sind die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit.

Dem Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 22/14109 „Mehr Abstellflächen für E-Scooter für weniger Konflikte“ folgend und um die Bezirke bei diesem Vorhaben zu unterstützen, wurde 2024 durch die BVM das „Abstellflächenprogramm für Mikromobilität“ mit der Hochbahn initiiert. Dieses soll dieBezirksämter bei der Auswahl von Abstellflächen im Rahmen von hvv switch unterstützen. Die Hochbahn verfolgt hierbei einen netzbasierten Ansatz, der sich in Düsseldorf, Berlin und München bewährt hat.

Aktuell sind 45 Abstellflächen für E-Scooter in Kombination mit einer Parkverbotszone in Hamburg realisiert worden.

E-Scooter werden häufig für die "letzte Meile" genutzt, besonders zwischen Wohnort und S-/U-Bahn, was zu Behinderungen an Haltestellen führt. Zudem sind sie ein beliebtes Verkehrsmittel, um touristische Attraktionen, Sehenswürdigkeiten oder Veranstaltungen zu erreichen. Abstellflächen und Parkverbotszonen an Schwerpunkten können die Organisation verbessern und die Behinderung und Gefährdung durch abgestellte bzw. herumliegende E-Scooter minimieren.

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird gebeten,

an Schwerpunkten bis Ende 2026 mindestens 20 E-Scooter-Abstellflächen zu schaffen - hierbei ist darauf zu achten, dass keine Grünflächen versiegelt werden;

bei öffentlichen Planungen der Verwaltung E-Scooter-Abstellflächen zu berücksichtigen;

eine Bedarfsmeldung an die BVM zu richten, falls aufgrund von Personalknappheit Abstellflächen nicht umgesetzt werden können;

eine Bedarfsmeldung an die BVM zu richten, falls in bestimmten Lagen ein Abstellflächennetz geschaffen werden soll;

ein schlankes Antragsverfahren für die Sondernutzung bei hvv switch-Flächen zu etablieren.

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