Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Fährstraße - Quartiersbeirat für das Gebiet Reiherstiegviertel - Verstetigung- Beiratsempfehlung 01/2025 vom 11.02.2025
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.2
Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 der nachfolgend aufgeführten Beiratsempfehlung Drs. Nr. 23-0493 einstimmig - bei Enthaltung der CDU-Fraktion - zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 27.03.2025 bestätigt.
Die Ganztagsschule Fährstraße (Grundschule) in der Fährstraße 90 wird täglich von ca. 300 Schülerinnen und Schülern aus den umliegenden Straßen besucht. Viele der Schülerinnen und Schüler überqueren auf ihrem Schulweg von Norden kommend die Fährstraße. Direkt nach der vor der Schule befindlichen Bushaltestelle in östlicher Richtung sind die Bordsteine der Fährstraße abgesenkt.
Der Quartiersbeirat Reiherstiegviertel regt den Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel an sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Bereich der Bordsteinabsenkung in der Fährstraße zur sichereren Querung ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet wird.
Votum gesamt: |
23 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen |
Votum Beirat: |
11 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen |
Davon politische Vertreterinnen und Vertreter (GRÜNE, LINKE, VOLT) |
3 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen |
Votum Gäste: |
12 Ja-Stimmen |
0 Nein-Stimmen |
0 Enthaltungen |
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 13.05.2025 wie folgt Stellung:
1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation
Die Fährstraße verbindet die Straße Reiherstieg-Hauptdeich im Norden mit der Georg-Wilhelm-Straße im Osten. Sie verfügt über einen Fahrstreifen und ist eine Einbahnstraße in Richtung Georg-Wilhelmstraße. Zwischen der Straße Reiherstieg-Hauptdeich und Veringstraße befindet sich die Fährstraße in einer Tempo-30-Zone. Die Ganztagsschule Fährstraße befindet sich in der Fährstraße 90. In Höhe der Fährstraße 82 befindet sich ein Fußgängerüberweg (FGÜ). Dieser ist ca. 90 Meter von der Schule entfernt.
2. Bewertung
Gemäß der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sind die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) zu beachten.
Gemäß der R-FGÜ sind FGÜ in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich.
Die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV), Kapitel Verkehrsberuhigung besagt, dass neue FGÜ in bestehenden Tempo-30-Zonen in der Regel nur anzuordnen sind, wenn die Verkehrsstärke dies erfordert.
Eine Verkehrszählung konnte bisher nicht durchgeführt werden, wird jedoch im Mai 2025 erfolgen. Nachdem die Daten vorliegen, kann die Straßenverkehrsbehörde eine Entscheidung darüber treffen, ob eine Anordnung eines FGÜ in der Fährstraße in Höhe der Schule möglich ist.
3. Fazit
Eine Bewertung, ob ein neuer FGÜ in der Fährstraße angeordnet werden kann, erfolgt nach einer durchgeführten Verkehrszählung, die im Mai 2025 stattfindet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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