22-1565

Einrichtung eines Förderfonds für soziale Projekte von Religionsgemeinschaften (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.12.2020
Sachverhalt

 

Hamburg-Mitte ist der Ort der Vielfalt und zeichnet sich besonders durch die Diversität von Kulturen und Religionen aus. Die meisten Gemeinden unterschiedlicher Religionsrichtungen haben hier ihren Standort, teils in Hinterhöfen, Kellern, Garagen oder Wohnungen, teils prominent sichtbar in Gebäuden, deren Türen sie zu Feiertagen öffnen, um die mehrheitsgesellschaftliche Nachbarschaft und alle Interessierten zum interreligiösen Dialog und Kennenlernen einzuladen und einen Einblick in ihre Traditionen und Aktivitäten zu gewähren.

 

Die Religionsgemeinschaften bieten den Communities die Möglichkeit, gemäß § 4 GG ihre Religion frei auszuüben. Darüber hinaus dienen sie als Treffpunkte, um sich über alltägliche Angelegenheiten und Probleme auszutauschen und Hilfestellungen zu erfahren. Die Religionsgemeinschaften sind Bestandteil unserer Gesellschaft und bieten neben der Glaubensausübung häufig Beratungen im Umgang mit Schreiben, Anträgen und Behörden, und soziale Angebote wie Deutschsprachkurse, Hausaufgabenhilfen, niedrigschwellige Bildungsförderungen für Frauen und Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche und verfolgen somit integrationsfördernde Ziele. Einen immens bedeutenden und karitativen Beitrag für unsere Gesellschaft in Hamburg-Mitte haben die Religionsgemeinschaften geleistet, als ab 2015 viele Geflüchteten in Hamburg Zuflucht suchten. Sie sind auch in den Folgejahren, und bis dato, Anlauf- und Beratungsstelle für viele Menschen mit Fluchterfahrung geblieben. Es ist zu erwarten, dass sich an dieser Situation in den nächsten Jahren wenig verändern wird.

 

Jedoch gerade in Zeiten vermehrt auftretender rassistisch orientierter Diskriminierung begegnen Mitglieder von Religionsgemeinden Anfeindungen oder gar antisemitischen Angriffe, wie Anfang Oktober d.J. vor einer Hamburger Synagoge. Wir wollen einen gesellschaftlichen und nachbarschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Miteinander in Hamburg-Mitte stärken. Dazu wollen wir zur Förderung sozialer und integrativer Arbeit der Religionsgemeinschaften, die ausdrücklich den demokratischen Werten des Grundgesetzes entsprechen, einen Förderfonds einrichten.

 

Die oben aufgeführten Angebote werden in der Regel ehrenamtlich durch Mitglieder*innen der Gemeinden durchgeführt, Sachkosten durch Spenden aufgefangen. Nicht selten überfordert der materielle und personelle Aufwand die Ressourcen der Gemeinden, so dass sie sich hilfesuchend an das Bezirksamt und an Vertreter*innen der Bezirksversammlung wenden. Bislang wurden in Ausnahmefällen Sachkosten übernommen. Traditionell leisten christliche Religionsverbände gemeinnützige Arbeit in der Wohlfahrts- und Altenpflege, in der Umsorgung von Obdachlosen, Geflüchteten und Kindertagesstätten, von denen die Bekannteren projektbezogene Förderungen genießen. Eine Diskussion über eine einheitliche Handhabe bzgl. Förderungsmöglichkeiten für Bedarfe, deren Schwergewichte eindeutig auf der Sozialkomponente liegen, fordert eine allgemeingültige Regelung, anhand derer man sich zukünftig verbindlich orientieren kann.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

-          Für Religionsgemeinschaften wird ein Förderfonds für das Jahr 2021 (ähnlich dem „Masterplan Sport“) in Höhe von insgesamt 50.000 € aus dem Förderfonds Bezirke (konsumtiv) eingerichtet.

-          Der SRE-Ausschuss möge aus diesem eingerichteten Förderfonds die Möglichkeit der Finanzierung kleinteiliger, sozialer Projekte wahrnehmen. Insbesondere Kriterien der integrativen Zielerreichung, der interreligiösen und -kulturellen Begegnung zur Toleranzbildung und die Eindrücke aus dem Sozialmonitoring sollen hierbei Beachtung finden.