Einrichtung einer Sonderkommission "Wohnraumschutz" (Antrag der SPD-Fraktion) (beschlossene Fassung)
Hamburg ist eines der beliebtesten Reiseziele und erfreut sich jährlich wachsender Touristenzahlen. Obwohl es eine Vielzahl an Hotels und anderen Unterkünften gibt, wird auch zunehmend privater Wohnraum zweckentfremdet und zur Übernachtung auf diversen Internetplattformen angeboten. Inzwischen kommt es bereits zu Beobachtungen, dass ganze Wohnungen eigens und ausschließlich für den Zweck der kurzzeitigen Weitervermietung erworben und angeboten werden.
Seit 1971 gilt in Hamburg ununterbrochen ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Zweckentfremdet ist eine Wohnung dann, wenn sie nicht zum Wohnen genutzt wird. In §9 des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetztes ist dies mit dem „Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ eindeutig geregelt.
Der Wohnraum in den Quartieren in Hamburg Mitte ist wegen der attraktiven Lage jedes Stadtteils sehr beliebt, jedoch bereits für die Bevölkerung knapp bemessen. Mit dieser gewerblichen Nutzung werden erhebliche Gewinne erzielt, die die Mieten oft bei Weitem übersteigen, so dass auch an der Obergrenze liegende Mieten von Personen, die eine gewerbliche Nutzung verfolgen, oftmals spielend in Kauf genommen werden, da der Gewinn die Miete an sich bei Weitem übersteigt. Diese gewerbliche Nutzung von Wohnraum ist zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nicht tragbar und muss aufgedeckt und geahndet werden.
Die SPD Bezirksfraktion fordert ein kraftvolles Vorgehen der Behörden gegen die Zweckentfremdung. Ziel ist es, dass - ähnlich wie bei der „SOKO Autoposer“ – ein entsprechendes Medienecho entfaltet wird und so die Anbieter abgeschreckt werden. Dazu ist eine landesweit einheitliche Regelung notwendig.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen,
1.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten die Anstrengungen im Bereich des Wohnraumschutzes zu intensivieren.
2.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich auf Bürgerschaftsebene für die Einrichtung einer Sonderkommission „Wohnraumschutz“ einzusetzen, die sich gezielt mit dieser Thematik befasst, Angebote solcher Kurzzeitvermietung an Übernachtungsgäste verfolgt und weitere Schritte einleitet.
3.Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich für eine landesweite Regelung einzusetzen, die der Zweckentfremdung von Wohnraum effektiv entgegenwirkt.