Einrichtung absoluten Park- und Halterverbots zur Sicherung Schulzugang Westerschule - Zuwegung Finkenwerder Landscheideweg (Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und Volt-Fraktion)
Letzte Beratung: 26.11.2024 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 6.2
Die Grundschule Finkenwerder Westerschule liegt an der Ecke Finkenwerder Landscheideweg und Norderkirchenweg. Sie wird erschlossen über zwei Zuwegungen, zum einen vom Finkenwerder Landscheideweg Höhe Hausnummer 177 zum anderen vom Norderkirchenweg aus. Während die Straße Norderkirchenweg auf Höhe der Zuwegung verkehrsberuhigt ist durch eine Verengung des Straßenraums und dort auch ein absolutes Park- und Halteverbot auf der Straße angeordnet ist, fehlen solche Maßnahmen an der Zuwegung Finkenwerder Landscheideweg. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle nur ca. 1,50m Breit (3 Gehwegplatten), die Straße misst an dieser Stelle eine Breite von maximal fünf Metern und wird sowohl vom individuellen Personenverkehr als auch von den Bussen des HVV genutzt.
Obgleich die Schule bereits mit einem großen Plakat dafür wirbt, dass die letzten 100 Meter zur Schule zu Fuß gegangen werden können, kommt es jeden Morgen zu Schulbeginn zu völlig unübersichtlichen Verhältnissen in diesem neuralgischen Bereich wegen der dort haltenden Eltern, die Ihre Kinder exakt vor dem Eingang aus dem Auto lassen wollen.
Dies wird verschärft durch die Straßenführung des Finkenwerder Landscheideweges, der im Verlauf zwischen Hausnummer 181 und 186 nach Norden verschwenkt. Die Folge sind gefährliche Situationen durch riskante Manöver des fließenden Kraftfahrzeugverkehrs zum Passieren dieser Stelle.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Finkenwerder:
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