Einladung eines Referenten der BUKEA zum Thema Leerstand von Wohnimmobilien an Deichen / Modellversuch in Willhelmsburg Referentenabsage
Letzte Beratung: 13.01.2026 Regionalausschuss Ö 4.6
Mit der Drucksache 22-0624 und dem dazu gehörigen Beschluss im Hauptausschuss vom 04.12.2025 wurde die Einladung an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie an den Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ausgesprochen.
Das LIG teilt hierzu mit:
DieFinanzbehörde sieht von einer Entsendung ab. Der LIG erwirbt lediglich im Auftrag eines Bedarfsträgers Flächen, die zukünftig dem Hochwasserschutz dienen sollen. Sofern dadurch auch aufstehende Wohnimmobilien erworben werden, fällt es in die Zuständigkeit des Bedarfsträgers, die Verwertung dieser (Abbruch/Zwischennutzung) zu organisieren. Der BUKEA obliegt daher die Federführung in dieser Thematik. Weiterhin ist der LIG von dem aus der Politik angemerkten Modellversuch in Wilhelmsburg nicht betroffen.
Um jedoch Klarheit in die Sachlage zu bringen und den derzeitigen Eigentümer zu ermitteln, bittet der LIG um Mitteilung der betroffenen Gebäude.
Die BUKEA nimmt wie folgt Stellung:
Die BUKEA ist im Bereich Hochwasserschutz derzeit nicht Eigentümerin leerstehender Wohngebäude in Moorfleet. Weiterhin ist der BUKEA kein Modellversuch zu diesem Themenkomplex im Bereich Wilhelmsburg bekannt. Vor diesem Hintergrund sieht die BUKEA von einer Referentenentsendung ab.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
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