Einheitliche Tempo-30-Regelung auf dem Havighorster Redder zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion)
Letzte Beratung: 16.09.2025 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.6
Der Havighorster Redder weist derzeit uneinheitliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf. Zwischen der Straße Godewind und der Max-Klinger-Straße gilt Tempo 30, anschließend gilt Tempo 50, bevor ab der Franz-Marc-Straße erneut Tempo 30 angeordnet ist.
Diese wechselnden Geschwindigkeitsregelungen führen zur Verunsicherung bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit. Besonders schwer wiegt dies vor dem Hintergrund der sensiblen Einrichtungen entlang des Havighorster Redders, wie einer Schule, einer Kindertagesstätte und einem Seniorenheim. Gerade dort besteht ein besonderes Schutzbedürfnis für schwächere Verkehrsteilnehmende.
Nach den einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung ist eine einheitliche Temporegelung rechtlich möglich, wenn zwischen den vorhandenen Tempo-30-Abschnitten eine Entfernung von bis zu 500 Metern liegt und besondere örtliche Gegebenheiten – wie hier – dies rechtfertigen.
Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
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