Eingabe zur Verkehrssituation im Grüningweg
Letzte Beratung: 17.06.2025 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.2
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Wir wohnen im Grüningweg und haben hier seit Jahren das Problem, dass sich Verkehrsteilnehmer, leider überwiegend stärkere (Nur PKW, manchmal Kastenwägen, nie LKW oder ähnliches), nicht an die StVO halten.
Am Anfang des Grüningwegs, eine Einbahnstraße mit Fahrrad frei, befinden sich parkende Autos auf der rechten Seite. Somit hat der Verkehr in Fahrtrichtung der Einbahnstraße Vorrang zu gewähren gemäß §6.
Wir wurden seit 2018 mehrfach, teilweise in der Woche täglich, behindert und genötigt, unsere (Lasten)räder, beim Befahren entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße, auf dem Gehweg zu schieben. Grund hierfür sind Autofahrende, welche trotz vorhandener Möglichkeit des Ausweichens darauf bestehen und den Konflikt aussitzen.
Wir fahren auf diesem Abschnitt immer sehr vorsichtig in die letzte Kurve und schauen schon, ob sich bereits Autofahrer in diesem Abschnitt befinden. Ist dies der Fall, warten wir direkt am Anfang der Kurve und müssen, obwohl wir Vorrang haben, teilweise mehr als 3 Minuten warten, weil ein Auto nach dem Anderen rein fährt und wir nicht voran kommen.
Sobald wir dann in diesen Abschnitt fahren, kommen auch Autofahrer, die dann in Lücken fahren. Wir haben aber leider oft den Fall, dass sie es nicht tun obwohl eine Lücke sofort zum Einfahren vorhanden ist, da wir immer vor einer halten, sich demonstrativ vor uns stellen, in der Regel den Motor abstellen, aussteigen und uns ansprechen und es werden immer sehr bedenkliche mangelnde Regelkenntnisse geäußert, wir werden beleidigt, wurden schon körperlich angegangen und das Ganze hört einfach nicht auf.
- Wir sollen links in die Lücke fahren
- Das ist eine Einbahnstraße
- Pff geh weg sonst bekommst du gleich was zu spüren
- Ihr müsst auf den Gehweg fahren!
- Fahr zur Seite, sonst setzt es was
(Beleidigungen haben wir hier extra nicht aufgezählt, welche teilweise sofort unter die Gürtellinie gehen)
Hier stehen uns zum Glück meist Fußgänger oder andere Autofahrer im nachfolgenden Verkehr bei, welche die Autofahrer auch darauf hinweisen, dass wir das dürfen und die Autofahrer in die Lücken fahren sollen. Nur selten ist es anders.
Sollte keine Lücke für den Gegenverkehr vorhanden sein, ist es natürlich unsere Pflicht auf den Gehweg auszuweichen, damit man regelkonform aneinander vorbei kommt. Dies ist aber bisher nicht der Fall gewesen.
Uns tut dabei meistens der nachfolgende Verkehr leid, weil diese aufgrund dieses Fehlverhaltens kurz warten müssen, bis die Autofahrer in der Lage sind, ihr Fahrzeug regelkonform in eine Lücke zu fahren oder einfach, weil alles frei ist, an uns vorbei zu fahren und sich an das Rechtsfahrgebot halten. Ja es bleiben Autofahrer vor uns stehen, obwohl 3-6 Autolängen rechts frei sind, stellen sich dabei aber so hin, dass der nachfolgende Verkehr nicht mehr vorbei kommt.
In den vergangenen Jahren haben wir dies öfter gemeldet und es wurde am Anfang der Einbahnstraße ein Haltverbot eingerichtet (05-2021) um die Sichtbarkeit und Reaktionszeit für einfahrende Fahrzeugführende erleichtert wird. Leider wird dies zum einen gerne zugeparkt, aber auch wenn es frei ist, wird es nur widerwillig genutzt, meistens erhalten wir die gleichen Handlungen/Blockaden mit ähnlich bedenklichen mangelnden Regelkenntnissen und es ist erschreckend, wie mit uns hier umgegangen wird, wo wir einfach nur durch diese Straße fahren wollen, regelkonform, friedlich miteinander.
Wie sollen da alte ängstlichere Menschen oder Kinder über 10 richtig handeln und fahren können, wenn wir schon immer diese Konflikte und Konfrontationen aufgezwungen bekommen? Diese, sowie alle Altersklassen dazwischen, weichen schon meist direkt in der Kurve sofort regelwidrig auf den Gehweg aus und gefährden sich und dann auch Fußgänger, die dort unterwegs sind. Dies einerseits aus ebenso mangelnder Regelkenntnis durch falsch interpretierten "Fahrrad Frei" Zusatzzeichen oder aus Angst vor eben diesen Fahrzeugführenden, die uns begegnen.
Wir können die Ängste dieser Verkehrsteilnehmer vollkommen nachvollziehen und haben dieselbe Belastung und durch mehrfache sehr negative Erfahrungen ebenso diese Ängste. Aber wir wollen uns an die StVO halten und versuchen es daher immer wieder, auch weil wir unserem Kind zeigen müssen, wie es sich im Verkehr regelkonform bewegen muss und auf was für Konflikte es sich leider einstellen muss, die vermeidbarwären, würden sich die Erwachsenen Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten.
Wir haben uns daher schon mehrfach Gedanken gemacht, wie man das hier lösen könnte.
Zum einen wäre eine weitere Verlängerung des Haltverbots, oder eine feste Einrichtung eines weiteren Haltverbots auf Höhe Hausnummer 8 vor der ersten rechten Ausfahrt. Das wird aber kaum Menschen davon abhalten, falsch zu parken. Daher haben wir diese Idee schnell verworfen, weil wir in unserem Stadtteil meistens Haltverbote nicht oder nur teilweise nutzbar vorfinden.
Die andere Idee wäre, die parkenden Autos auf die linke Seite zu setzen bis Hausnummer 11.
Ist dies nicht auf voller Länge möglich könnte man nach der ersten rechten Ausfahrt wieder rechts auf der Außenseite der kurve parken und den Rest so belassen, wie er aktuell ist. Dort ist genügend Übersicht, um auch regelwidrigem Verhalten einfacher als Verkehrsteilnehmer Herr zu werden. Der Seitenwechsel würde dafür sorgen, dass wir zwei Einfahrten auf Mitte der Strecke haben um Vorrang zu gewähren und wir wären diejenigen, die dann entsprechend handeln können und sind dem Handeln des Gegenverkehrs nicht im ersten Moment ausgeliefert. Schwenkverkehr der größeren Fahrzeuge wie LKW und Feuerwehr müsse man in dem Bereich des Parkseitenwechsels betrachten und entsprechend gestalten. Bilder zum Vorschlag sind im Anhang.
Sollte das aus Gründen der Rettungswege für Feuerwehr dadurch schwieriger sein um diese Kurve zu kommen, könnte man dort das Parken für die Verkehrssicherheit auch komplett ausschließen, allerdings könnte die Feuerwehr den Gehweg auf der Außenseite mitnutzen, um die Kurve in Notfällen problemlos befahren zu können. Dies habe ich schon in anderen Straßen, wo auf der Innenseite der Kurve geparkt wird, mehrfach beobachten können. Zudemgab es eine Zeit lang eine Baustelle auf der Innenseite der Kurve und da war die Straße in der Kurve genau so gestaltet wie vorgeschlagen und es gab nie Probleme in dieser.
Wir haben auf der restlichen Einbahnstraße, wo wir Vorrang gewähren müssen, keine Probleme und es kommt nie zu solchen Auseinandersetzungen oder körperlichen Übergriffen wie in der Vergangenheit.
Wir bitten Sie daher inständig, dieses Thema zu besprechen und eine Lösung zu finden, mit der wir hier alle in Ruhe leben und unsere Wege konfliktfreier bestreiten können. Aktuell ist dies einfach nicht der Fall und wir werden neuerdings schon mutwillig angehalten und zur Rede gestellt und man beschuldigt uns, dass wir den Verkehr aufhalten und andere deswegen zu Spät zur Schule kommen. Den Anschuldigungen widersprechen wir entschieden. Wir stehen ebenso dort, wir wollen einfach nur durch fahren und uns nicht tagtäglich mit Gewalt, Beleidigungen und Machtspielchen durch Nichteinhaltung der Verkehrsregeln auseinandersetzen, meist sogar im Beisein von Kindern, die das mit ansehen, miterleben, mehr Angst gegenüber Autofahrern entwickeln, weil diese oft sehr aggressiv sind.“
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt teilt am 19.05.2025 Folgendes mit:
In der Eingabe wird ein generelles Verhaltensthema im Straßenverkehr angesprochen. Dieses lässt sich nicht baulich lösen (außer die Fahrbahn zu verbreitern, dazu ist der öffentliche Raum dort aber viel zu schmal). Daher muss die Straßenverkehrsbehörde (PK 42) die Situation beurteilen und ggf. Änderungen vornehmen.
Um Beratung wird gebeten.
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