Eingabe zur Verkehrsführung Sturmvogelweg / Schiffbeker Weg (ergänzte Fassung)
Letzte Beratung: 19.11.2024 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.2
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 19.09.2024 die nachstehende Eingabe zur Beratung an den Regionalausschuss Billstedt abgegeben.
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Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Mein Enkelkind besucht die Elbkinder-Kita im Sturmvogelweg 7.
Hole ich, die Oma, mein Enkelkind mit dem PKW aus der Kita ab, muss ich vom Sturmvogelweg auf den Schiffbeker Weg fahren.
Hilfreich wäre, wenn dort eine Ampelanlage den Verkehr regeln könnte. Meiner Meinung nach ist eine rote Ampel auch eine Unterbrechung der "Rennstrecke Schiffbeker Weg"!“
Im Vorwege wurde die Bezirksversammlung festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt teilt mit, dass die Eingabe in die Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Behörde für Inneres und Sport fällt.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt mit Schreiben vom 18.11.2024 wie folgt Stellung:
An der benannten Örtlichkeit ist kein entsprechend auffälliges Unfallgeschehen erkennbar, welches eine Erweiterung der südlich der Einmündung gelegenen Ampelanlage dringend erfordert. In Anbetracht der Vielzahl hochprioritärer Maßnahmen und Projekte in Verbindung mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten kann derzeit kurz bis mittelfristig leider keinezeitliche Umsetzungsperspektive aufgezeigt werden.
Die Polizei / Verkehrsdirektion hat mit Schreiben vom 18.11.2024 folgende Stellungnahme abgegeben:
Mit der vorgenannten Eingabe erbittet eine Bürgerin die Einrichtung einer Lichtsignalanlage (Vollsignalisierung) zum Zweck der besseren Abwicklung der anstehenden Verkehre, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer.
Zuständigkeitshalber nimmt die Verkehrsdirektion dazu nachfolgend Stellung.
Beim Schiffbeker Weg handelt es sich um eine vierspurige Hauptverkehrsstraße mit einer hohen Verkehrsbelastung. Der Sturmvogelweg ist eine T30-Zone mit einer zusätzlichen Gewichtsbeschränkung von 3,5 t zGG. Im Sturmvogelweg befinden sich eine Schule und eine Kindertagestätte.
Der Sturmvogelweg mündet am Schiffbeker Weg zunächst in einer Nebenfahrbahn zum Schiffbeker Weg. Über diese wird unter Beachtung vorfahrtregelnder Zeichen (VZ 206) auf die Hauptfahrbahn ausschließlich nach rechts (VZ 209) eingefahren.
Unmittelbar an der Einmündung südlich befindet sich über den Schiffbeker Weg führend eine Lichtsignalanlage mit Anforderung (Knotennummer 1653).
Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) unterliegt bestimmter Regularien. Bei einer Prüfung werden verschiedene Daten erhoben, aus deren Auswertung sich das Erfordernis einer LSA oder deren Veränderung ergibt.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazu erlassene Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) bestimmen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (zu diesen zählen auch LSA) nur dort straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden können, wo es auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Ein wichtiges Indiz hierfür ist unter anderem eine auffällige Verkehrsunfalllage.
Auch die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) sagen aus, dass LSA regelhaft nur dort sinnvoll sind, wo eine auffällige Verkehrsunfalllage besteht, welche durch andere Maßnahmen nicht behoben werden kann.
Weitere Kriterien sind unter anderem die Verkehrsführung und die abzuwickelnden Verkehrsmengen, wenn durch die Lichtsignalsteuerung eine mögliche Unfalllage vermieden werden kann.
An der Einmündung Sturmvogelweg/ Schiffbeker Weg besteht (mit Ausnahme eines atypischen Verkehrsunfalles), insbesondere unter Zugrundelegung der Begründung vorliegender Eingabe, keine Verkehrsunfalllage, die eine Gefährdung für den einfahrenden motorisierten Verkehr, Radfahrende oder zu Fuß Gehende begründen könnte. Die Verkehrsregelung ist eindeutig und für die Abwicklung der sporadisch aus dem Sturmvogelweg in den Schiffbeker Weg Einfahrenden ausreichend.
Darüber hinaus besteht an besagter Örtlichkeit die Möglichkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende, an der unmittelbar anliegenden, signalisierten Querungsstelle über den Schiffbeker Weg gesichert die andere Straßenseite zu erreichen.
Die Einrichtung einer Vollsignalisierung kommt am Knotenpunkt 1653 nicht in Betracht.
Um Beratung wird gebeten.
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