Eingabe zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung und Parksituation in Rothenburgsort sowie Geschwindigkeitsregelung Heidenkampsweg / Billhorner Brückenstraße
Letzte Beratung: 13.05.2025 Cityausschuss Ö 7.5
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einem Anliegen zur aktuellen Verkehrs- und Parksituation in Rothenburgsort an Sie.
In den letzten Monaten sind im Stadtteil zunehmend Parkplätze durch Baustellen, Wohnungsneubauten und andere Maßnahmen weggefallen – ohne dass dabei alternative Parkmöglichkeiten geschaffen wurden. Gleichzeitig bleibt das Auto für viele Menschen im Stadtteil weiterhin die schnellste und verlässlichste Fortbewegungsmethode, da der öffentliche Nahverkehr unzureichend ausgebaut ist.
Konkret möchte ich folgende Punkte ansprechen:
Ich bitte Sie, diese Punkte in den zuständigen Gremien zu prüfen und hoffe auf eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Rothenburgsort – insbesondere vor dem Hintergrund des weiterwachsenden Stadtteils und der damit verbundenen Mobilitätsbedarfe.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihr Engagement.“
Die Eingabe wurde durch den Petenten um folgenden Punkt ergänzt:
„Als Anwohner in Rothenburgsort und regelmäßiger Nutzer des Heidenkampswegs möchte ich Sie bitten, die aktuelle Geschwindigkeitsregelung auf dem Abschnitt Heidenkampsweg und dem Beginn der A255 (Billhorner Brückenstraße) zu überprüfen.
Aktuell gilt hier Tempo 50, was aus meiner Sicht weder der baulichen Gestaltung der Straße noch dem Verkehrsfluss angemessen ist. Ich möchte daher anregen, in diesem Bereich wieder Tempo 60 einzuführen.
Folgende Punkte sprechen aus meiner Sicht dafür:
Ich hoffe sehr, dass Sie die Situation noch einmal prüfen und eine Wiedereinführung von Tempo 60 als realistische und verkehrsdienliche Lösung in Betracht ziehen.“
Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Um Beratung wird gebeten.
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