23-0092

Eingabe zur Umbenennung der Kaiser-Wilhelm-Straße, Axel-Springer-Platz

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.09.2024
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vermutlich kennen Sie diese Orte gut:

Kaiser-Wilhelm-Straße

Axel-Springer-Platz

Fuhlentwiete

 

Die beiden ersten wurden gerade neugestaltet und ich hoffe es wird auch noch etwas grüner dort.

 

re es angebracht die Kaiser-Wilhelm-Straße neu zu benennen? Sicher weist es nicht direkt auf Wilhelm II, aber ich finde die Ehrung mit einer Straße eher unangebracht. Eine Hamburger Persönlichkeit sollte sich finden... vielleicht eine Benennung nach einer Frau?

Der Axel-Springer-Platz ist für mich auch etwas unlogisch. Sinnvoll wäre hier die "neue" Kaiser-Wilhelm-Straße und die Fuhlentwiete "durchzuziehen" und nur noch für das ehemalige Verlagsgebäude die Adresse Axel-Springer-Platz 1 zu behalten.

 

 

Im Vorwege wurde die Bezirksversammlung festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu den Vorschlägen wie folgt Stellung:

 

Öffentliche Wege werden nach § 20 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg benannt, sobald dies in öffentlichem Interesse, insbesondere im Interesse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, erforderlich ist.

 

Benennungen von öffentlichen Straßen und Plätzen sollen eine Orientierung im öffentlichen Raum ermöglichen und sicherstellen.

 

Umbenennungen von Verkehrsflächen erfolgen entsprechend den Benennungsrichtlinien des Hamburger Senats grundsätzlich nur in folgenden Fällen:

  1. Der bestehende Name führt zu Unklarheiten (z. B. bei Verwechslungsgefahr oder veränderter Wegeführung)
  2. Der bestehende Name ist mit einem nationalsozialistischen oder einem kolonialistischen Hintergrund belastet.

 

Beide Fälle liegen in Falle von Kaiser-Wilhelm-Straße und Axel-Springer-Platz nicht vor.

Weder Verwechslungsgefahr noch die veränderte Wegeführung sind ersichtlich. Eine Veränderung der Wegeführung des Axel-Springer-Platz, der Kaiser-Wilhelm-Straße sowie der Fuhlentwiete erfolgte auch durch Neugestaltung nicht.

Die „Kaiser-Wilhelm-Straße“ wurde bereits 1890 nach Kaiser Wilhelm I benannt (1797-1888). Ein belastender Hintergrund zu dieser Benennung ist nicht erkennbar.

Der Axel-Springer-Platz ist nach Axel Springer (1912 -1985), Verleger und Publizist und   Zeitungsverleger benannt. Auch hier ist kein belastender Hintergrund zu erkennen.

Aus Sicht des Bezirksamtes hätten die gewünschten Umbenennungsanträge keine Aussicht auf Erfolg.

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.