23-0044

Eingabe zur Situation in der Kandinskyallee

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.08.2024
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

Nach zahlreichen Maßnahmen der Saga und den Neubau des EKZ dachte keiner auch mal daran das die Straße kandinskyallee vielleicht auch zu erneuern wäre.

 

Stattdessen Fußnger Übergänge die mit Rollator oder Rollstuhl schwer zu passieren sind ein Radweg der wo auch immer auf der Straße endet und das Kopfsteinpflaster was eh seit Jahren nur für Lärm sorgt.

 

Die Straße ist durch zahlreiche Pkw LKW Busse sehr stark befahren.

 

Ein sitzen auf dem Balkon ist eigentlich fest unmöglich.

 

Genauso bei geöffneten Fenster Radio zu hören sich zu unterhalten oder TV zu sehen ist fast unmöglich bzw mit  bestimmter Lautstärke machbar.

 

Rasen und Laute Motorengeräusche gehören hier mittlerweile auch zur Tagesordnung überprüft wird hier mit Sicherheit nichts

 

Wenn es immer heißt Lärm macht krank dann Frage ich mich gilt das für Mümmelmannsberg nicht?

 

Sind wir Bewohner der Stadt die kein Anrecht auf eine gewisse Ruhe haben auch wenn es sich wohl um eine Hauptstraße handelt?

 

Wenn sie sich für Belange in unseren Stadtteil einsetzen dann führen Sie Ortstermine durch.

 

Schauen sie sich an wie Laut es hier ist. Und ändern sie endlich einmal was.“

 

 

Im Vorwege wurde der Hauptausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilt zur Eingabe mit Schreiben vom 16.07.2024 Folgendes mit:

 

Der Radweg ist das Ergebnis einer abgebrochenen Velorouten-Planung. In Kürze wird hier eine Anpassung erfolgen, um den Radverkehr zumindest wieder auf den Radweg aufleiten zu können.

 

Das angesprochene Großpflaster befindet sich auf einer Länge von rund 70m zwischen der Einmündung Feiniger Straße und dem Kreisverkehr zum Havighorster Redder. Dieses wurde vermutlich aus gestalterischen Gründen dort eingefügt, um die angrenzende Platzfläche über die Fahrbahn zu verlängern, ggf. auch um die gefahrene Geschwindigkeit zu verringern. Großpflaster ist eine in Hamburg häufig anzutreffende Bauweise für Fahrbahnen und entspricht den anerkannten Regeln der Technik.

 

Die Straßenquerungen wurden in Teilen durch die letzten Baumaßnahmen auf die sogenannte differenzierte Bordhöhe (0 und 6 cm Absenkung zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange mobilitäts- oder seheingeschränkter Personen) angepasst. Die meisten Querungen im Quartier sind mit einer 3cm Bordkante ausgestattet.

 

Zu den gefahrenen Geschwindigkeiten, Geschwindigkeitsübertretungen, Überwachung derselben und Lärmschutz kann das Bezirksamt keine Aussagen treffen. Hier wird auf die Internetseite https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/luft-laerm-elektromagnetische-felder/laermschutz-ansprechpartner-876736 und an das zuständige Polizeikommissariat verwiesen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.