23-0950

Eingabe zur Parksituation Georg-Wilhelm-Straße

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 23.09.2025 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 6.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Ich schreibe Ihnen, weil ich müde bin. Müde von den ganzen Schrotthändlern in Wilhelmsburg, die über 15 Parkplätze für sich reservieren und nur weil es erlaubt ist, können die anwohnenden keinen Parkplatz finden.

Ganz besonders aufgefallen ist mir der Schrotthändler bei der Georg-Wilhelm-Straße 2 oder 3 ist die Adresse. Der hat alle Parkplätze für sich beansprucht und die Polizei macht dagegen nichts. Er hat eine ganz große Fläche wo 300 Autos parken könnten. Dennoch parkt er sie auf öffentlicher Straße. Ist auch erlaubt, aber moralisch nicht vertretbar.

Ich bitte Sie. Führen Sie endlich Anwohnerparken in Wilhelmsburg ein. Ganz besonders Alt Wilhelmsburg. Und unternehmen Sie was gegen diesen Schrotthändler. Mir ist wichtig, dass etwas gegen diesen Schrotthändler unternommen wird. Der macht das SEIT JAHREN!!!!!!!!!!

Folgende Vorschläge habe ich, die bei Ihnen diskutiert werden sollten:

1. Die genannten Parkplätze werden gestrichen oder zum eingeschränkten Halteverbot für Fremdparker

2. Vorschlag Ab Georg-Wilhelm-Straße 1 wird Anwohnerparken eingeführt & auch bitte vom Parkraummanagment kontrolliert.

3. Die Parkplätze werden gestrichen und es werden Bäume gepflanzt.

Falls Sie mir sagen sollen, dass ich die Polizei in Wilhelmsburg kontaktieren soll: Das habe ich bereits gemacht und sie haben wichtigeres zutun.

Ich freue mich über eine POSITIVE RÜCKMELDUNG“

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Das Bezirksamt teilt mit, dass die Eingabe in die Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)llt.

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Georg-Wilhelm-Straße Wilhelmsburg

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