Eingabe zur Nutzung der Speckenreye für die Baustelle U4 Manshardtstraße
Letzte Beratung: 19.11.2024 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 7.5
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mit meiner Email auf die Verkehrsituation in der Speckenreye vor der Grundschule Speckenreye aufmerksam machen. Diese wird seit Schuljahresbeginn als Transportweg für die U-Bahn-Baustelle in der Manshardtstraße genutzt. Dabei kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen, wenn sich die Grundschulkinder auf dem schmalen Fußweg und große Traktoren und Baustellenfahrzeuge auf der Fahrbahn aneinander vorbeibewegen. Ich musste selbst beobachten, dass die Traktoren und Kipplaster mit einem Rad auf den Fußweg direkt vor der Grundschule ausweichen, um aneinander vorbei zu fahren.
Ich habe die Hochbahn diesbezüglich angeschrieben und die Antwort erhalten, dass diese Strecke ohne Alternative sei. Man plane das Verlegen von Schwellen, um die Baufahrzeuge abzubremsen. Dies ist bisher nicht geschehen. Der Vorschlag einer Unterbrechung der Nutzung unmittelbar vor Unterrichtsbeginn wurde nicht beantwortet.
Aus meiner Sicht ist die Gefährdung der SchülerInnen der Grundschule Speckenreye zu groß, als dass diese Nutzung auf die bisher praktizierte Art und Weise fortgesetzt werden könne. Ich bitte um dringende Überprüfung der Genehmigung der Sondernutzung der Speckenreye für Baufahrzeuge.
Sollte diese Prüfung ergeben, dass die Baufahrzeuge weiterhin die Speckenreye nutzen müssen, bitte ich um Prüfung der Möglichkeit, eine Unterbrechung für die Zeiten von 7:30 - 8:15 und/oder die bauliche Abtrennung von Fahrbahn und Fußweg durch durchgehende Geländer oder einen Bauzaun o.ä. anzuordnen. Gern stehe ich für einen Vor-Ort-Termin an einem Schultag gegen 7:50 Uhr bereit.“
Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Die Zuständigkeit liegt hier bei der Behörde für Inneres (BIS) und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM, Hochbahn).
Um Beratung wird gebeten.
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