23-0875

Eingabe zur Gestaltung der Kreuzung Mannesallee/Veringstraße

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 23.09.2025 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 6.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in Wilhelmsburg in der Mannesalle 32 und sehe jeden Tag das Verkehrschaos auf der Straße, welches durch in der zweiten Reihe parkende Kfzs verursacht wird. An der Kreuzung Mannesallee/Veringstraße ist es oft nicht glich, dass der HVV-Bus 13 die dort gelegenen Haltestellen (Mannesallee) anfahren kann. Oft muss der Bus warten und durch Hupen die Menschen, die ihre Autos in der zweiten Reihe geparkt haben, animieren, ihre Fahrzeuge wegzubewegen. Das Parken in der zweiten Reihe ist hier Normalität geworden, es wird auch nichts dagegen unternommen von Seiten des Ordungsdienstes des LBV. Ich bitte darum, dass permanent und konsequent gegen das Parken in der zweiten Reihe vorgegangen wird, wenn möglich auch nachts. In derhrstraße im Abschnitt zwischen Veringstraße und Georg-Wilhelm-Straße ist es das gleiche Bild.

Zudem habe ich einen Vorschlag für die Umgestaltung der Kreuzung Mannesallee/Verinmgstraße. Hier ind er Mannesallee kommt es zu beidseitigem Parken in zweiter Reihe, sodass gefährliche Sitautionen für Füßnger_innen und Fahrradfahrende entstehen, die zudem auch noch verbalen Attacken der Autofahrenden ausgesetzt sind. Dem ganzen könnte entgegengewirkt werden, wenn die Durchfahrt von der Veringstraße in die Mannesallee gesperrt wird (mit Pollern, die für die Feuerwehr zu öffnen sind). Dadurch würden die "Kurzzeitzweitereiheparker" für die Haspa und die Post (und Kiosk und Dönerladen usw.) entfallen, weil der Anfahrweg zu lang werden würde und es nicht mehr so bequem ist. Ich meine, es würde zu geordneteren Zuständen auf der Straße und damit zu mehr Sicherheit führen.

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Das Bezirksamt teilt am 28.07.2025 mit, dass die Eingabe in die Zuständigkeit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) fällt.

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Wilhelmsburg Mannesallee Fährstraße Veringstraße Georg-Wilhelm-Straße

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