23-1049

Eingabe zur Benennung einer öffentlichen Verkehrsfläche als "Hanseatischer Friedensplatz Gaza"

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 07.10.2025 Cityausschuss Ö 6.4

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Vor dem Hintergrund der Hamburger Tradition schlage ich nun die Benennung „Hanseatischer Friedensplatz Gaza“ vor. Dieser Name verbindet mehrere für Hamburg wichtige Aspekte:

  1. Tradition Hamburgs als Hansestadt
    Hamburg ist seit Jahrhunderten ein Ort der Begegnung, des Handels und der internationalen Solidarität. Die Bezeichnung „Hanseatisch“ knüpft an diese lange Tradition an und betont die weltoffene Identität der Stadt.
  2. Universelle Werte und unpolitische Botschaft
    Der Begriff „Frieden“ steht für einen allgemein anerkannten Wert, der über politische Konflikte hinausgeht und die humanitäre Dimension hervorhebt. Damit wird ein universeller Wert sichtbar gemacht, der für alle Bürgerinnen und Bürger Hamburgs nachvollziehbar ist.
  3. Allgemein anerkannter Bezug
    Gaza ist ein international bekannter Ort. In Kombination mit dem Begriff „Frieden“ wird die Benennung nicht politisch, sondern symbolisch für Solidarität, Menschlichkeit und Hoffnung.
  4. Stärkung lokaler Identität durch Weltoffenheit
    Hamburg ist eine internationale Stadtgesellschaft mit Einwohnerinnen und Einwohnern aus über 180 Nationen. Die Benennung eines Platzes nach universellen Werten und internationalen Bezügen spiegelt diese Vielfalt wider und stärkt das historische Bewusstsein und die Identität Hamburgs als weltoffene Hansestadt.

Ich bitte daher den Cityausschuss, meinen Vorschlag „Hanseatischer Friedensplatz Gaza“ im Sinne einer humanitären, unpolitischen und traditionsbezogenen Benennung erneut zu prüfen und bei der weiteren Beratung zu berücksichtigen.“

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 01.10.2025 wie folgt Stellung:

Die Zunahme des Wortes „Hanseatisch“ stellt noch immer keinen Bezug zwischen den Orten Hamburg und Gaza her, sodass weiterhin keine Vereinbarkeit mit den geltenden Benennungsbestimmungen vorliegt.

Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.10.2025
Ö 6.4
Lokalisation Beta
Hamburg

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