Eingabe zur Benennung einer öffentlichen Verkehrsfläche als "Gaza-Platz"
Letzte Beratung: 09.09.2025 Cityausschuss Ö 7.9
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Ich stelle hiermit den Antrag, eine geeignete öffentliche Verkehrsfläche im Bezirk Hamburg-Mitte – beispielsweise eine unbenannte oder neu zu gestaltende Fläche – den Namen „Gaza-Platz“ zu geben.
Der Name soll ein Zeichen setzen für Mitgefühl und Solidarität mit den vielen zivilen Opfern des anhaltenden Konflikts im Gazastreifen – insbesondere mit den unschuldigen Kindern, Frauen und Familien, die dort täglich unter schwierigsten Bedingungen leben oder ihr Leben verloren haben. Dieses Anliegen ist rein humanitär motiviert und versteht sich als Ausdruck universeller Werte wie Frieden, Menschlichkeit und Mitgefühl.
Gleichzeitig bietet dieser Vorschlag auch eine Chance für die Stadt Hamburg selbst: In einer Zeit, in der viele Bürgerinnen und Bürger sich nach Haltung, Klarheit und Empathie sehnen, kann ein solcher Ort ein deutliches Zeichen setzen – für Dialog, Weltoffenheit und eine aktive Erinnerungskultur. Hamburg kann mit einem solchen Symbol nicht nur Solidarität zeigen, sondern auch das Vertrauen vieler Menschen in Politik und Stadtgesellschaft stärken. Es wäre ein echtes Win-Win: Ein Platz für Menschlichkeit, der die Identifikation der Menschen mit ihrer Stadt fördert.
Ich bin offen für Vorschläge zur konkreten Umsetzung (Lage, Gestaltung oder begleitende Informationstafel) und danke Ihnen für die ernsthafte und wohlwollende Prüfung meines Anliegens.“
Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 20.08.2025 wie folgt Stellung:
Die Benennung öffentlicher Plätze in Hamburg folgt klar definierten Benennungsrichtlinien, die sicherstellen sollen, dass die Namen zur Pflege des Heimatgefühls sowie des staatsbürgerlichen Bewusstseins beitragen und der Tradition Hamburgs entsprechen.
Nach den Richtlinien sind vorrangig Ereignisse, Persönlichkeiten der Orts- und Stadtgeschichte sowie überlieferte Geländebezeichnungen (Flurnamen) zu berücksichtigen. Diese Orientierung dient dazu, die lokale Identität und das historische Bewusstsein zu stärken. Nur wenn keine entsprechenden Namen verfügbar sind, können Benennungen nach allgemein anerkannten Persönlichkeiten, Ländern, Orten, Pflanzen, Tieren oder anderen Motiven mit Bezug zur Umgebung der Verkehrsfläche vorgeschlagen werden.
Da der Name „Gaza-Platz“ weder einen direkten Bezug zur Hamburger Orts- oder Stadtgeschichte noch zu überlieferten Geländebezeichnungen aufweist, entspricht er nicht den vorrangig zu berücksichtigenden Kriterien. Zudem ist bei Benennungen auf eine ausgewogene und unpolitische Auswahl zu achten, um dem Anspruch der Tradition Hamburgs gerecht zu werden.
Aus diesen Gründen ist eine Benennung nach „Gaza-Platz“ unter Berücksichtigung der geltenden Auswahlkriterien und der damit verbundenen Anforderungen wird vom Bezirksamt Hamburg-Mitte als nicht regelkonform eingeschätzt.
Um Beratung wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.