23-0043.2

Eingabe zum Parken im Hammer Hof, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 19.09.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.6

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.08.2024 die nachfolgende Eingabe behandelt und einstimmig anstelle der Bezirksversammlung beschlossen, dass die zuständige Behörde um eine Stellungnahme zum Sachverhalt und zum Ablauf der Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern gebeten werden wird.

 

 

In der vergangenen Woche hat die Polizei innerhalb von einer Woche auf der linken Straßenseite ein absolutes Halteverbot eingerichtet, da angeblich Rettungsdienste durch parkende Autos behindert worden sind. Sofern die Autos ordentlich am Straßenrand abgestellt worden sind, gab es keine Probleme. Die Müllabfuhr hatte anscheinend auch keine Probleme, da die Tonnen regelmäßig geleert wurden.

 

Warum wurde mit einem absoluten Halteverbot reagiert, hätte es nicht gereicht die Flächen mit einer Linie zu markieren? Man hätte auch zu breite Fahrzeuge beim parken ausschließen können. Diese Maßnahmen müssten natürlich kontrolliert werden, genauso wie es jetzt kontrolliert werden muss. Ich bitte Sie als Bezirksversammlung, diese völlig überzogene Maßnahme zu überprüfen, rückgängig zu machen und durch geeignete Maßnahmen im Sinne aller zu ersetzen.

 

 

 

Die nachfolgend aufgeführte Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport vom 26.08.2024 hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 03.09.2024 zur Kenntnis genommen:

 

Der Hammer Hof ist eine Einbahnstraße und konnte ursprünglich beidseitig zum Parken genutzt werden. Am 30. April 2024 kam es dort auf Bitten der Feuerwehr zu einer gemeinsamen Ortsbegehung von Feuerwehr, Bezirksamt und Polizei. Grund dafür waren erhebliche Probleme der Feuerwehr bei zurückliegenden Einsätzen den Einsatzort im Hammer Hof zu erreichen.

 

Eine Überprüfungsfahrt mittels Drehleiterfahrzeug ergab, dass dortige Einsatzorte aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite von teils unter drei Metern und des schlechten Straßenzustands maximal mit Schrittgeschwindigkeit hätten erreicht werden können. Es ging dabei nicht um einzelne Fahrzeuge, die dort falsch geparkt waren, sondern um die reguläre und bis dahin zulässige Parksituation, die ein Durchkommen erheblich erschwerte. Bei dieser Kontrollfahrt war es in der engen Straße sogar zu einem Unfall mit dem Drehleiterfahrzeug gekommen.

 

Um eingesetzten Rettungsfahrzeugen ein zeitgerechtes Erreichen des Einsatzortes zu ermöglichen, war es zwingend erforderlich, die zur Verfügung stehende Restfahrbreite zu erhöhen. Für den linken Fahrbahnrand wurde deshalb noch am selben Tag in Abstimmung mit allen Beteiligten zunächst ein absolutes Halteverbot angeordnet und dessen Umsetzung angeschoben.

Die Realisierung der Umsetzung durch das Bezirksamt konnte jedoch erst am 11. Juli 2024 erfolgen. Da das Polizeikommissariat (PK) 41 von dem Termin der Umsetzung sehr kurzfristig Kenntnis erlangte, erfolgte erst am 5. Juli 2024 eine Anwohnerinformation in Form von Infoflyern an den dortigen Hauseingängen und abgestellten Fahrzeugen.

Die Polizei hat erst zwei Wochen nach Inkrafttreten des Haltverbots, also am 25.07., damit begonnen, dieses zu überwachen. Dies geschah, um den Betroffenen Gelegenheit zur Gewöhnung an die geänderte Lage zu geben und stellt damit bereits ein Entgegenkommen dar. Festgestellte Verstöße werden gegenwärtig zwar geahndet, Abschleppvorgänge allerdings mit Augenmaß und nur als „ultima ratio“ initiiert. Dies geschieht lediglich dort, wo ein ungehindertes Passieren nicht sichergestellt werden und insbesondere der Halter nicht anderweitig erreicht werden kann.

 

Die Einrichtung eines Halteverbotes war die schnellstmögliche Maßnahme, um den Belangen der Feuerwehr nachzukommen. Alle anderen in Betracht gezogenen Möglichkeiten hätten erheblich mehr Zeit in Anspruch genommen und den beschriebenen Gefahrenzustand damit unnötig verlängert. Am 22.07.2024 erfolgt auf Initiative der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des PK 41 eine Vor-Ort-Besprechung in der Straße Hammer Hof. Ziel der Besprechung war die Erörterung bzw. die Entwicklung von Möglichkeiten für die Wiederherstellung von Parkflächen, welche durch die Einrichtung des linksseitigen Halteverbotes weggefallen sind. Dabei ergaben sich folgende Optionen, die derzeit mit Hochdruck geprüft werden, um das zunächst angeordnete absolute Halteverbot durch andere Maßnahmen abzumildern. Hierzu befindet sich das PK 41 im engen Austausch mit dem Bezirksamt. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen geprüft:

  • Halbseitiges Gehwegparken am linken Fahrbahnrand (zwischen den Baumscheiben)
  • gliche bauliche Instandsetzung zur Verbreiterung der Fahrbahn
  • Markierung eines „schmalen“ Parkstreifens am linken und rechten Fahrbahnrand
  • Versetztes Halteverbot zur Minderung von zu schnellem Durchgangsverkehr bzw. Generierung von mehr Parkplätzen

 

Ein Ergebnis liegt hierzu derzeit noch nicht vor.“

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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