22-3332.1

Eingabe: Wildparken Kaspar-Siemers-Weg

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 17.01.2023 Regionalausschuss Billstedt Ö 8.5

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat in ihrer Sitzung am 17.11.2022 die nachstehende Vorlage beraten. Die Bezirksversammlung ist dem Beschluss des Regionalausschusses Billstedt, der Intention der Eingabe zuzustimmen und die zuständige Fachbehörde um Umsetzung zu bitten, mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - gefolgt.

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Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

„In der Straße "Kasper-Siemers-Weg", kurz hinter der Kreuzung zum Pergamentweg, in Hamburg -Öjendorf, Parken regelmäßig Kraftfahrzeuge ordnungswidrig auf dem Grünstreifen der Parkanlage, siehe Foto. Die Natur wird zerstört, die Erossion macht den Rest. Dieses Parkverhalten wurde leider viel zu lange geduldet.
Zur Vermeidung von parkenden Kfz müssen hier umgehend Poller (Eichenspaltpfähle....) installiert werden, um illegales Parken zu unterbinden und damit die Natur sich erholen kann.“

 

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Billstedt festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 15.11.2022 einstimmig der Intention der Eingabe zugestimmt und bittet die zuständige Fachbehörde um Umsetzung.

 

 

Die Polizei (PK 42) hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

Der Kaspar-Siemers-Weg weist in seinem Verlauf zwei verschiedene Fahrbahnbreiten auf. Im Abschnitt von der Möllner Landstraße bis zum Kaspar-Siemers-Stieg erlaubt die vorhandene Fahrbahnbreite ein einseitiges Parken am Fahrbahnrand zu den Grundstücken hin. Im oberen Abschnitt bis zum Pergamentweg ist das Parken am Fahrbahnrand aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite untersagt. Im gegenüberliegenden Grünstreifen jedoch sind mehrere Parkstände zwischen Hausnummer 24-28 auf der zum Teil mit Gras bewachsenen Grandfläche vorhanden. Optisch sind diese Parkstände nicht sofort zu erkennen, da sie keine Beschilderung aufweisen.

Allerdings grenzen sie sich durch Baumschutzbügel von der übrigen Grünfläche ab. Die genaue Lage der Parkstände ist im Kataster des BZA HH-Mitte eingetragen.

B· ei diesen erwähnten Parkflächen dürfte es sich wohl nicht um die gleichen Flächen handeln, die im Antrag gemeint sind, da dieser Bereich ca. 60m vom Pergamentweg entfernt ist. Die Grünflächen in der Nähe des . Pergamentweges sehen für Fahrzeugführer optisch und in der Breite jedoch genauso aus wie die anderen.

 

Das PK 42 schlägt vor, die Grünflächen beim Pergamentweg dahingehend prüfen zu lassen, ob nicht auch an dieser Stelle Parkstände eingerichtet werden können. Nach vorheriger Rücksprache mit dem Bezirk wird von hier aus eine Beschilderung angeordnet werden, aus der Autofahrer klar erkennen können, welcher Bereich (der vorhandene oder dann erweiterte) zum Parken frei gegeben ist.

Eine Anordnung unsererseits, Absperrelemente wie Eichenspaltpfähle aufzustellen, wird nicht erlassen werden, da das Parken auf dem Grünstreifen keinerlei Gefahr für den Verkehr darstellt. Die zuständige Abteilung des Bezirksamtes Hamburg Mitte könnte selber tätig werden und ihre Fläche vor Beschädigung schützen, indem sie z.B. Pfähle oder Baumstämme setzt, eine Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde würde jedenfalls erfolgen.

 

Alternativ könnte auch die bereits abgeschlossene  bezirkliche Planung „erstmalige endgültige Herstellung von Straßen" aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden, bei der unter anderem das Parken am Fahrbahnrand und Nebenflächen klar geregelt wurde.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt wie folgt Stellung:

 

Das Straßenbegleitgrün wird im Kaspar-Siemers-Weg zwischen Pergamentweg bis gegenüber Kaspar-Siemens-Weg Nr. 28 durch das Setzen von Längsbügel geschützt werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende Februar 2023 abgeschlossen werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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