23-0448

Eingabe wegen einer Veranstaltung des "Bündnis Hansaplatz" im LAB-Treffpunkt Hansaplatz am Mi. 22.01.2025

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 11.02.2025 Cityausschuss Ö 9.3

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

Wir, die Eingabeführer:innen, sind Bewohner:innen der genossenschaftlichen Wohnanlage Kirchenweg/Hansaplatz im Stadtteil St. Georg und sind kürzlich auf eine geplante Veranstaltung des "Bündnis Hansaplatz" (siehe untenstehende ANLAGE: E-Mail vom 11.01.2025) in den Räumlichkeiten des LAB-Treffpunkt Hansaplatz 10 aufmerksam geworden.

 

Das "Bündnis Hansaplatz" ist aus Sicht der Eingabeführer:innen ein einseitig linkslastiger Zusammenschluss von Initiativen mit klassenkämpferischen Parolen, die selbst über genügend eigene Räumlichkeiten verfügen. Dem "Bündnis Hansaplatz" sollte in einer gemäß LAB-Satzung parteipolitisch und konfessionell unabhängigen und gemeinnützigen Einrichtung wie dem LAB Treffpunkt Hansaplatz kein exklusives Forum für linkspolitische Agitation gegen demokratische Bezirks-/Senatsentscheidungen geboten werden. Eine Instrumentalisierung des LAB-Treffpunkt Hansaplatz für politische Zwecke sollte deshalb prinzipiell nicht zugelassen werden.

 

Der LAB-Treffpunkt Hansaplatz 10 des LAB Lange Aktiv Bleiben e.V. ist eine wichtige gemeinnützige Einrichtung r Senior:innen im Stadtteil St. Georg, die gemäß Vereinssatzung parteipolitisch und konfessionell unabhängig ist. Für den 22.01.2025 lädt das linke „ndnis Hansaplatz“ per E-Mail zu einem Vernetzungstreffen über Kameraüberwachung und Verdrängungspolitik in St. Georg ein.

 

Der gemeinnützige LAB-Treffpunkt Hansaplatz wird laut Antwort des Hamburger Senats/Hamburgische Bürgerschaft vom 20.02.2024 (Drucksache 22/14388, S.7) auf die bürgerschaftliche Anfrage vom 12.02.2024 für das Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 40.000,00 EUR und mit einem Mietkostenzuschuss in Höhe von 4.392,00 EUR gefördert. Für das Jahr 2025 sind vergleichbare Zuwendungen zu erwarten.

 

Aus Sicht der Eingabeführer:innen beabsichtigt die Initiative „ndnis Hansaplatz“ mit der Auswahl des Veranstaltungsortes im LAB-Treffpunkt Hansaplatz eine gezielte linke Raumnahme zum Zweck der politischen Agitation ohne Rücksichtnahme auf die LAB-Vereinsstatuten. Mit dieser Zweckentfremdung eines Senior:innentreffpunkts werden nach Auffassung der Eingabeführer:innen keine satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Abgabenordnung und der LAB-Satzung verfolgt. Diese zweifelhafte Praxis linker Stadtteilakteure im "Bündnis Hansaplatz" bringt den LAB-Treffpunkt Hansaplatz 10 in erheblichen Misskredit. Ein alarmierender Präzedenzfall auch für andere gemeinnützige Vereine, die potentiell in dieser Weise von Gruppierungen für politische Zwecke instrumentalisiert werden könnten.

 

Die Eingabeführer:innen weisen nachdrücklich daraufhin, dass die im Internet abrufbare Website der Initiative "Bündnis Hansaplatz“ kein Impressum enthält, welches jedoch gemäß Medienstaatsvertrag bzw. Digitale-Dienste-Gesetz verpflichtend ist. Für Nutzer:innen der Website ist somit überhaupt nicht erkennbar, wer für die genannte Initiative und ihre Aktionen verantwortlich zeichnet und ansprechbar ist. Will die Bezirkspolitik diesen fragwürdigen politischen Kräften den Zugang zu gemeinnützigen Vereinen ermöglichen und damit die steuerrechtliche Anerkennung dieser Einrichtungen als gemeinnützig aufs Spiel setzen?

 

Gemäß Bezirksverwaltungsgesetz ist die Bezirksversammlung bei ihren Entscheidungen an Recht und Gesetz gebunden. Globalrichtlinien und Fachanweisungen regeln in diesem Kontext die Aufgabenerfüllung durch die Hamburger Bezirksämter, sind aber in rechtlicher Hinsicht gegenüber anderen gesetzlichen Regelungen als nachrangig zu behandeln, d.h., sie dürfen unter keinen Umständen gegen höherrangiges Recht verstoßen.

 

Vor diesem Hintergrund stehen nach Auffassung der Eingabeführer:innen die Beschlüsse des Cityausschusses vom 12.11.2024 und der Bezirksversammlung vom 25.11.2024 nicht im Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen und steuerrechtlichen Regelungen. In der Abgabenordnung des deutschen Steuerrechts ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Vereine den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen. Die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung stellt gemäß Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10.12.2020 keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne der steuerrechtlichen Abgabenordnung dar.

 

Auf diese grundsätzliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat auch die in der Stellungnahme des Bezirksamts zitierte Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg keinen rechtlich einschränkenden bzw. übergeordneten Einfluss. Der mit der genannten Globalrichtlinie verbundene Zweck heiligt also nicht die Mittel, nur weil damit verwaltungsrechtlich ein gewünschter politischer Zweck verfolgt werden soll; oder nehmen Bezirksamt und Bezirksversammlung billigend in Kauf, dass in diesem Zusammenhang gemeinnützigen Vereinen möglicherweise der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt werden könnte?

 

Der Schutz gemeinnütziger Vereine vor politischer Einflussnahme sollte aus diesem Grund für die Bezirks- und Senatspolitik oberste Priorität haben und durch geeignete Kontrollmechanismen nachhaltig geprüft und gewährleistet werden.

 

 

Die Eingabeführer:innen wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich dafür einsetzen würden, dass die genannte Veranstaltung nicht im LAB-Treffpunkt Hansaplatz 10 stattfindet. 

 

 

- A N L A G E zur EINGABE vom 20.01.2025 -

 

 

Datum: 11.01.25 21:08 (GMT+01:00)

Betreff: Vernetzungstreffen: Gemeinsam für einen solidarischen Stadtteil!

 

Liebe Nachbar*innen,  
liebe Unterstützer*innen,  

wir,  Anwohner*innen aus St. Georg und das Bündnis Hansaplatz, laden euch herzlich zu einem gemeinsamen Vernetzungstreffen ein, um uns als Gemeinschaft für einen solidarischen Stadtteil einzusetzen und uns gegen repressive Sozialpolitik und Verdrängung zu verbünden.  

Wie viele von euch wissen, haben wir im November 2024 ein erstes Vernetzungstreffen veranstaltet, um die aktuellen Herausforderungen im Stadtteil zu besprechen. Dabei haben wir eure Perspektiven zu Themen wie der zunehmenden Kameraüberwachung, der hohen Polizeipräsenz, dem Einsatz privater Sicherheitsdienste sowie der Notlage von obdach- wohnungslosen Menschen und den Verdrängungsmaßnahmen gehört.  

Nun möchten wir gemeinsam einen Schritt weiter gehen:  

Wir treffen uns am Mittwoch, den 22. Januar 2025, um 19:00 Uhr
bei „Lange Aktiv Bleiben e.V.“/Treffpunkt St. Georg, Hansaplatz 10 

Dieses Treffen soll uns die Gelegenheit bieten, gemeinsam zu überlegen:
- Wie können wir uns als Nachbar*innen aktiv im Stadtteil einbringen?  
- Welche alternativen und solidarischen Lösungen gibt es für die bestehenden Probleme?  
- Wie können wir den Zusammenhalt stärken und uns gegen Verdrängung und Repression wehren?  

r Getränke, Snacks ist gesorgt, sodass wir uns in einer offenen und entspannten Atmosphäre austauschen können.  

**Kommt vorbei ob spontan oder geplant jede*r ist willkommen!**  

Die Stadt gehört uns allen, und nur gemeinsam können wir eine gerechte und lebenswerte Zukunft für St. Georg gestalten.  

Wir freuen uns auf euch!  

Eure Nachbar*innen und das Bündnis Hansaplatz

 

 

 

Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss r die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

Die Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg versteht das neue, zielgruppenübergreifende  Format „Quartierstreffpunkte“ wie folgt: „Quartierstreffpunkte sind im Stadtteil gut mit anderen Akteurinnen und Akteuren vernetzte, barrierefreie Räume der gesellschaftlichen Teilhabe und Partizipation für alle Menschen im Quartier.“

Gemäß Hamburgischem Seniorenmitwirkungsgesetz soll in der Senior:innenarbeit eine „aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ gefördert werden.

Im Leitbild des LAB lautet es daher auch: „Die LAB Treffpunkte sind offen für alle Menschen. Sie sind parteipolitisch und konfessionell unabhängig.“

Die neu konzipierten Treffpunkte sollen allen Bewohner:innen eines Quartiers als generationenübergreifende, im Stadtteil gut vernetzte Plattform zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe dienen. Auch Veranstaltungen, die sich kritisch mit Maßnahmen der FHH auseinandersetzen, sind unserer Einschätzung nach im Rahmen dieser vorgesehenen Nutzung verortbar.

Das Bündnis Hansaplatz ist nach unserem Kenntnisstand formal keine im Kern parteipolitische Initiative, auch wenn bspw. mehrere Politiker:innen von DIE LINKE eine Petition des Bündnisses unterschrieben haben und Beziehungen von Teilnehmenden zu weiteren politischen Parteien sehr wahrscheinlich sind.

 

Hinweis:

Es gab bereits eine ähnliche Eingabe zu dem Thema. Siehe Drucksache 23-0218.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.02.2025
Ö 9.3
Lokalisation Beta
St. Georg St. Georg Hansapl. Hamburg

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