Eingabe wegen einer Veranstaltung des "Bündnis Hansaplatz" im LAB-Treffpunkt Hansaplatz
Letzte Beratung: 12.11.2024 Cityausschuss Ö 9.8
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Wir sind Bewohner:innen der genossenschaftlichen Wohnanlage Kirchenweg/Hansaplatz im Stadtteil St. Georg und sind kürzlich auf eine geplante Veranstaltung des "Bündnis Hansaplatz" (siehe untenstehende E-Mail) in den Räumlichkeiten des LAB-Treffpunkt Hansaplatz 10 aufmerksam geworden.
Das "Bündnis Hansaplatz" ist aus unserer Sicht ein einseitig linkslastiger Zusammenschluss von Initiativen mit klassenkämpferischen Parolen, die selbst über genügend eigene Räumlichkeiten verfügen.
Dem "Bündnis Hansaplatz" sollte nach unserer Auffassung in einer gemäß LAB-Satzung parteipolitisch und konfessionell unabhängigen Einrichtung wie dem LAB Treffpunkt Hansaplatz kein exklusives Forum für linkspolitische Agitation gegen demokratische Senatsentscheidungen geboten werden. Eine Instrumentalisierung des LAB für politische Zwecke sollte deshalb prinzipiell nicht zugelassen werden.
Darüberhinaus weisen wir nachdrücklich daraufhin, dass der LAB-Treffpunkt Hansaplatz laut Antwort des Hamburger Senats/Hamburgische Bürgerschaft vom 20.02.2024 (Drucksache 22/14388, S.7) auf die bürgerschaftliche Anfrage vom 12.02.2024 für das Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von 40.000,00 EUR und mit einem Mietkostenzuschuss in Höhe von 4.392,00 EUR gefördert wird.
Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dafür Sorge tragen würden, dass die genannte Veranstaltung nicht im LAB-Treffpunkt Hansaplatz 10 stattfindet.“
Im Vorwege wurde der Hauptausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Die Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg versteht das neue, zielgruppenübergreifende Format „Quartierstreffpunkte“ wie folgt: „Quartierstreffpunkte sind im Stadtteil gut mit anderen Akteurinnen und Akteuren vernetzte, barrierefreie Räume der gesellschaftlichen Teilhabe und Partizipation für alle Menschen im Quartier.“
Gemäß Hamburgischem Seniorenmitwirkungsgesetz soll in der Senior:innenarbeit eine „aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ gefördert werden.
Im Leitbild des LAB lautet es daher auch: „Die LAB Treffpunkte sind offen für alle Menschen. Sie sind parteipolitisch und konfessionell unabhängig.“
Die neu konzipierten Treffpunkte sollen allen Bewohner:innen eines Quartiers als generationenübergreifende, im Stadtteil gut vernetzte Plattform zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe dienen. Auch Veranstaltungen, die sich kritisch mit Maßnahmen der FHH auseinandersetzen, sind unserer Einschätzung nach im Rahmen dieser vorgesehenen Nutzung verortbar.
Das Bündnis Hansaplatz ist – nach unserem Kenntnisstand – formal keine im Kern parteipolitische Initiative, auch wenn bspw. mehrere Politiker:innen von DIE LINKE eine Petition des Bündnisses unterschrieben haben und Beziehungen von Teilnehmenden zu weiteren politischen Parteien sehr wahrscheinlich sind.
Um Beratung wird gebeten.