22-2733

EINGABE wegen des Beschlusses des Cityausschusses vom 02.12.2021 zum Verfügungsfonds-Antrag "Ein Drache für St. Georg" im Stadtteilbeirat St. Georg am 24.11.2021 (Drs.Nr. 22-2524)

Vorlage öffentlich

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Gremium
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01.03.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

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Hiermit übersenden wir Ihnen unsere Eingabe wegen des Beschlusses des Cityausschusses vom 02.12.2021 zum Verfügungsfonds-Antrag „Ein Drache für St. Georg“ des Einwohnervereins St. Georg, der am 24.11.2021 im Stadtteilbeirat St. Georg gestellt wurde.

 

Begründung

Nach unserer Auffassung steht die beantragte Restmittelvergabe aus dem Verfügungsfonds für eine Anschubfinanzierung nicht mit den „rderrichtlinien für Maßnahmen im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ im Einklang.

Gemäß dieser Förderrichtlinien sollen aus Mitteln des Verfügungsfonds kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen (ohne Folgekosten), die den gebietsbezogenen Entwicklungszielen der Integrierten Stadtteil-entwicklung dienen, kurzfristig finanziert werden. Die geförderten Maßnahmen sollen unter anderem dazu beitragen, das Selbsthilfepotenzial und die Aktivierung der in den Quartieren Lebenden zu stärken.

Die vom Einwohnerverein St. Georg beantragte Anschubfinanzierung für eine Drachenskulptur im Lohmühlenpark leistet dies aus unserer Sicht nicht, da es sich nicht um eine in sich abgeschlossene Maßnahme handelt und nur das Eigeninteresse des Einwohnervereins im Vordergrund steht. Warum sollte also eine baugleiche oder ähnliche Drachenskulptur, die bereits in einer fußufigen Entfernung von ungefähr 1,8 km auf dem Spielplatz am U-Bahnhof Mundsburg/Schürbeker Bogen vorhanden ist, auch im Lohmühlenpark aufgestellt werden? Sinn macht ein solches Replikat nicht!

Die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze im Stadtteil St. Georg haben ihr jeweils eigenes spezifisches Gepräge. Die Spielangebote und Spielbereiche für Kinder und Jugendliche im Lohmühlenpark sind vielfältig und ermöglichen den jungen Menschen sich vielseitig zu betätigen und zu entfalten.

 

Nach unserer Auffassung sollte der Lohmühlenpark in seiner Gestaltung und Ausstattung nicht anderen Parkanlagen/ Spielplätzen angeglichen werden, damit sein spezifisch unverwechselbarer Charakter erkennbar und erhalten bleibt. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn der Lohmühlenpark nicht mit einer großen Drachenfigur überfrachtet wird.

Der Stadtteil St. Georg wurde nach dem heiligen Georg benannt, der der Legende nach als Drachentöter über das Böse siegte. Im christlichen Glauben verkörpert der Drache den Teufel. Im Judentum steht er für Verheerung. Diese Bösartigkeit sollte nicht durch einen fragwürdigen modernen Gebrauch der Drachen-Symbolik nivelliert und verklärt werden. Diesem kulturindustriellen Fantasy-Trend sollte also nicht gefolgt werden.

Unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts ist die beantragte Anschubfinanzierung einer Drachenskulptur im Lohmühlenpark aus (sozial)pädagogischer und soziokultureller Sicht als problematisch anzusehen.

Wir ersuchen die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte den Beschluss des Cityausschusses vom 02.12.2021 aufzuheben und den Verfügungsfonds-Antrag „Ein Drache für St. Georg“ abzulehnen.“

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Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

a. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

b. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

a. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

b. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

c. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

d. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

e. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

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Das Bezirksamt nimmt folgt Stellung:

In dieser Eingabe sind zwei Aspekte zu berücksichtigen: Zum einen wird der Verfügungsfonds-Antrag angesprochen, der eine Anschubfinanzierung für eine Drachenskulptur beinhaltet. Die Entscheidung über die Mittelvergabe hat der Stadtteilbeirat St. Georg selbstverantwortlich getroffen.

Zum anderen geht es um den Beschluss des Cityausschusses, dass die Aufstellung eines Drachens befürwortet und angestoßen wird. Der Cityausschuss wird gebeten, zu letzterem Aspekt einen Antwortvorschlag an die Petenten zu beraten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.