22-3636

Eingabe wegen der vorläufigen Aussetzung des Stadtteilbeirats St. Georg in 2023

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.02.2023
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

 

„Die vorläufige Aussetzung des Stadtteilbeirats St. Georg verstößt in eklatanter Weise gegen grundlegende demokratische Rechte eines selbstverfassten Bürger*innen-Beteiligungsgremium.

Der Stadtteilbeirat St. Georg wird zwar gemäß § 1 der Geschäftsordnung aus dem Jahr 2016 von der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte eingesetzt, dies berechtigt nach Auffassung der Petenten die Verwaltung bzw. die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte jedoch nicht, "von oben" einen funktionierenden Stadtteilbeirat ohne die vorherige Anhörung und Einbeziehung der Betroffenen (Mitglieder und Plenum) einfach auszusetzen bzw. nicht stattfinden zu lassen.

Zu keinem Zeitpunkt wurde in den Sitzungen des Stadtteilbeirats im Jahr 2022 über diese bevorstehende Entwicklung und Absicht von Seiten der beteiligten Verwaltung/Fachbehörde informiert.

‚(...) die kontinuierliche Beteiligung einer interessierten Öffentlichkeit durch einen solchen Stadtteilbeirat nicht nur als Beratungsgremium der Kommunalpolitik, sondern auch als Frühwarnsystem aufkeimender Probleme (...)‘ ist aus der profunden fachlichen Sicht von Herrn […] (Name aus Datenschutzgründen entfernt), Geschäftsführer der ASK GmbH und langjähriger Moderator des Stadteilbeirats St. Georg, unverzichtbar (siehe: Blätter aus St. Georg, Heft 7/2022, S. 4).

Direkte Bürger*innen-Beteiligung verbessert das Vertrauen in die Politik! Wir fordern den umfassenden Erhalt des Stadtteilbeirats St. Georg! 

 

Wir ersuchen die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, sich für eine nachhaltige Klärung des Sachverhalts einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass das Bürger*innen-Beteiligungsgremium Stadtteilbeirat St. Georg nicht unter die (bezirks)verwalteten Räder kommt, sondern, dass die politische Mitbestimmung für die Bürger*innen vor Ort mit und durch den Stadtteilbeirat S. Georg ohne Einschränkungen gewährleistet bleibt.“

 

 

 

 

Im Vorwege wurde der Cityausschuss  festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

 

Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1. Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2. Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

3. Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

  1. Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
  2. Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

 

Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

  1. Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
  2. Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
  3. Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
  4. Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
  5. Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.