22-3868

Eingabe: Vorschlag nach einer "Angelika-Landwehr-Hof" Benennung

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.05.2023
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Email möchte ich Ihnen einen Vorschlag für eine Flächenbenennung an der Washingtonallee unterbreiten.

Die riesige Grünfläche innerhalb der Wohnanlage (siehe Foto) Washingtonallee und Von-Elm-Weg und  Hasencleverstraße und Stenglestraße nach der verstorbenen Schauspielerin und Intendantin Angelika Landwehr in „Angelika-Landwehr-Hof“ zu benennen.

 

Die am 12.08.2020 verstorbene Landwehr war die Gründerin des Theater an der Washingtonallee das sie über 15 Jahre bis 2014 führte, und das heute als Theater DAS ZIMMER firmiert.

Der von mir vorgeschlagene Innenhof, wurde jahrelang als Open-Air-Fläche für das Theater genutzt, also ein passende Fläche um die für Hamburg-Mitte wichtige weibliche Persönlichkeit ehren zu können.

Da es sich um eine Grünfläche handelt, muss auch keine Umbenennung erfolgen, oder das Anwohnen einen Adresswechsel vornehmen müssen.

 

Mit der Bitte diesen Vorschlag in den zuständigen Gremien zu besprechen und weiterzuverfolgen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen […]

 

 

Im Vorwege wurde der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

 

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

 

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

 

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

 

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

 

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

 

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

 

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

 

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

 

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

 

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

 

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zur Eingabe wie folgt Stellung:

 

Bei der Innenhoffläche handelt es sich um Privateigentum und nicht um eine öffentliche Grünanlage. Eine Benennung privater Flächen wäre grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich. In diesem Bereich befinden sich Wohnanlagen mit Teileigentümerschaft, so dass nach erster Recherche über 50 Eigentümerinnen bzw. Eigentümer ihre Zustimmung erklären müssten.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.