23-0913

Eingabe: Vorschlag für einen neuen Straßennnamen Malmöstraße oder Malmöplatz

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 09.09.2025 Cityausschuss Ö 7.12

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einem Spaziergang durch Malmö sah ich, dass es dort eine Stadt Hamburgsgatan gibt (im historischen Zentrum, also wahrscheinlich schon länger). Foto hier unten angehängt. Als Hamburger in der sechsten Generation dachte ich, dass es schön wäre, in Hamburg ein Gegenstück zu diesem Straßennamen zu haben - vielleicht in einem Ausbaubereich der Hafencity. Ganz formal möchte ich also anregen, nach maritimer Tradition und dem Muster der Hansestädte Lübeck und Bremen auch eine Stre oder einen Platz in Hamburg nach der Stadt Malmö zu benennen.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.


Im Vorwege wurde der Cityausschuss festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:

1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes

1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.

1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:

1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.

1.3.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde

2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.

2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:

2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.

2.2.2 chte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.

3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung

Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:

3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.

3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.

3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.

3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.

3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt mit Schreiben vom 13.08.2025 wie folgt Stellung:

Die Benennung öffentlicher Plätze in Hamburg folgt klar definierten Benennungsrichtlinien, die sicherstellen sollen, dass die Namen zur Pflege des Heimatgefühls sowie des staatsbürgerlichen Bewusstseins beitragen und der Tradition Hamburgs entsprechen.

Nach den Richtlinien sind vorrangig Ereignisse, Persönlichkeiten der Orts- und Stadtgeschichte sowie überlieferte Geländebezeichnungen (Flurnamen) zu berücksichtigen. Diese Orientierung dient dazu, die lokale Identität und das historische Bewusstsein zu stärken. Nur wenn keine entsprechenden Namen verfügbar sind, können Benennungen nach allgemein anerkannten Persönlichkeiten, Ländern, Orten, Pflanzen, Tieren oder anderen Motiven mit Bezug zur Umgebung der Verkehrsfläche vorgeschlagen werden.

Da der Name „Malmöstraße/Malmöplatz“ weder einen direkten Bezug zur Hamburger Orts- oder Stadtgeschichte noch zu überlieferten Geländebezeichnungen aufweist, entspricht er nicht den vorrangig zu berücksichtigenden Kriterien.

Petitum/Beschluss

Um Beratung wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.09.2025
Ö 7.12
Lokalisation Beta

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